hat diese Frage am gestellt
FischkoppStuttgart
Leider kann man da nichts machen.
Ihr VM hat sich an die 12 Monate Sperrfrist gehalten + drei Monate Wartezeit bis zur Erhöhung.
Nur wenn sie die Vergleichmiete anzweifeln, ist ein Anwalt zur prüfung hinzu zu ziehen.
20% in 3 Jahren sind zulässig
administrator
Hm...das habe ich befürchtet
Danke trotz allem.
(..und sorry, habe den beitrag aus versehen nochmal gepostet)
MfG A. Hartmann
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