gefragt von administrator am 30.11.1999

Vermieter/Verwalter verweigert Übergabe

Hallo, wir haben soeben versucht, unsere Wohnung zu übergeben. Obwohl sie fachlich einwandfrei gestrichen und gesäubert wurde und auch in Laminat und Decken etc. keine Schäden zu finden waren, haben die vom Vermieter beauftragten Verwalter verweigert, das Übergabeprotokoll zu unterschreiben.

Sie argumentierten, dass sie das bisher nie so gemacht hätten und vom Vermieter ausdrücklich darauf hingewiesen wurden, nichts zu unterschreiben. Da der Vermieter zur Übergabe nicht anreisen möchte, sind wir auf die Unterschrift der Verwalter angewiesen.

Ich möchte die Wohnung jedoch ohne Übergabeprotokoll nicht übergeben.
Daraufhin wurde uns gedroht, dass wenn wir die Wohnung bis morgen nicht übergeben haben, wir die Miete für März noch zahlen müssten.

Wie genau verhält man sich in so einem Fall? Es liegen wie gesagt keine Mängel vor, es handelt sich hierbei wohl nur ums "Prinzip" und um Willkür.

Außerdem wollen die Verwalter uns die Kaution erst Ende März überweisen.
Ist das rechtens?

Vielen Dank schon mal im Voraus für die Antworten.
Liebe Grüße, DaBin

Antworten

antwort von Christoph_A. am
Du solltest auf jeden Fall den Zustand der Wohnung äußerst penibel dokumentieren. Am besten alles fotografieren und mit einem von Dir unabhängigen Zeugen eine Begehung durchführen, der den dokumentierten Zustand bestätigt.

Danach unter Zeugen dem Verwalter die Übergabe (mündlich: Hiermit übergebe ich Ihnen die Wohnung) erklären und ihm die Schlüssel geben. Mehr kannst Du nicht tun. Aber das noch bis Monatsletzten, sonst kommst Du in den März rein und mußt u.U. Miete zahlen.

antwort von fin am
Ein Übergabprotokoll ist keinen Pflicht. Weder vom Vermieter noch vom Mieter. Unterschrieben werden braucht es auch nicht. Gerade bei Streit wird es von einer Seite fast nie unterschreiben. Aber es hat eine Dokumentationsfunktion, auch ohne Unterschrift. Man kann schließlich niemanden zu einer Unterschrift zwingen.
Die Kaution kann vom Vermieter bis zu 6 Monaten einbehalten werden, wenn noch Nachforderungen (auch Nebenkostenabrechnungen) ausstehen. Wenn der Vermieter diese im März auszahlen will, dann sind Sie noch relativ früh dran.

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