gefragt von administrator am 30.11.1999

Darf Vermieter zwingend Schlüssel von der Mieterwohnung habe

Hallo zusammen.
Ich wohne in einer Wohnungsgenossenschaft.
Bisher hatten alle Mieter jeweils einen Schlüssel für Haustür, Briefkasten und Wohnungseingangstür.
Nun will die Wohnungsgenossenschaft ein Schließsystem einbauen, wo der Mieter nur noch einen Schlüssel für die o.g. Zugänge benötigt.
Der vermutliche Haken: Die Wohnungsgesellschaft wird eine "Art Generalschlüssel" anfertigen lassen, womit auch der unbemerkte Zugang zur Wohnung durch Dritte und ohne Mieterwissen möglich wäre. Der Mieter hätte keine Kontrollmöglichkeit mehr, was mit den Schlüsseln, welche zur Wohnungstür passen passiert.
Mit welcher gesetzlichen Grundlage könnte mann als Mieter den neuen Einbau des Schließzylinders ggf. unterbinden. Hat der Vermieter ein Recht, darauf zu bestehen.
Gäbe es bei einem Einbruch ohne Einbruchspuren ggf. Probleme mit der Hausratversicherung?

Für die Beantwortung vielen Dank im voraus.

Antworten

antwort von mrln am
häääh?! wo soll denn da der haken sein? bei diesen kombo-schlüsseln kann doch nicht gleich jeder in jede wohnung, nur weil man mit dem eigenen wohnungsschlüssel auch die gemeinsame haustür öffnet! da wird doch an den jeweiligen wohnungstüren eine kerbe mehr im schlüssel benutzt, oder wie auch immer das genau funktioniert. jedenfalls kenn ich das so von einem mehrfamilienhaus, in dem ich mal gewohnt habe.

oder hab ich hier irgendwas falsch verstanden?!

antwort von Raindancer am
Hallöle,

bei Hausschließanlagen ist anzunehmen, dass es einen Generalschlüssel bei der Verwaltung gibt und dass der auch an den Wohnungstüren paßt.
Ein Zutrittsrecht hat der Vermieter m.E. indes nur nach vorheriger schtiftlicher Ankündigung.
Einfache Lösung für das Problem:
Ich ließ durch einen Fachbetrieb an meiner Wohnungstür ein zusätzliches Schloß anbringen (z.B. Kastenschloß oder Stangenschloß). Dafür habe nur ich den Schlüssel und außerdem erhöht das Zusatzschloß auch noch den Einbruchsschutz.

antwort von Rano am
Schließzylinder der Schließanlage freundlich einbauen lassen und am nächsten Tag wieder gegen einen eigenen Schließzylinder tauschen.

Beim Auszug dann den Schließzylinder der Genossenschaft einbauen.

Fertig

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