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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Mein Vermieter hat in der Spanneneinordnung zum Mietspiegel falsche Angaben gemacht. Dies habe ich ihm mitgeteilt, riskiere aber auf Zustimmung verklagt zu werden. Kann ich auch nach einer Zustimmung meine Einwendungen geltend machen, oder gebe ich durch die Zustimmung alles auf?


Lothar

2 Kommentare zu „Dem Mieterhöhungsverlangen zustimmen?”

Susanne Experte!

Natürlich kannst Du auch nach Zustimmung noch Einwände machen, Du hast aber zur Mieterhöhung Deine Zustimmung gegeben. Die sollte man meiner Meinung nach aber auch wieder zurücknehmen dürfen!

llocke

Danke Susanne!
Die Zustimmung habe ich noch nicht gegeben. Irgendwo habe ich aber gelesen, dass man wegen der Gerichtskosten u.a. seine Zustimmung geben soll. Trotzdem soll man auch danach die zuviel geforderte Miete einbehalten können. Das klingt zwar paradox, aber wie gesagt ein schlauer Mensch hat dies mal behauptet.

Gruß

Lothar

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