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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Bitte um Hilfe.
Bedauerlicherweise hat mich auch HARTZ IV erwischt, weiter kommen noch private Problem dazu. Wie so häufig.
Situation:
Partnerin und ich trennen uns und daher suchte ich eine andere Wohnung hier in Gelnhausen (Hessen).
Wohnung ist 50m² groß und kostet 362€ ohne NK. Antrag mit Mietbescheinigung an das Amt geschickt und eine Ablehnung erhalten. Persönliche Vorsprache erfolgte. Miete wäre zu hoch, es könne max. ein Betragt von ca. 260€ gezahlt werden. (Hier in GN bekommt man dafür gerade mal eine Garage mit Licht).

Ist es nicht so, daß in Anlehnung an den sog. Mietspiegel, eine max Miete für Einzelperson von bis zu 360€ übernommen werden kann? Bedauerlicherweise gibt es keinen Mietspiegel für GN.

Muß ich , da es keinen Mietspiegel gibt, diese Entscheidung akzeptieren?

Eine Hilfe wäre nett.
Stichwörter: mietpreis + einzelperson + hartz + iv

1 Kommentar zu „Hartz IV Mietpreis für Einzelperson”

fin Experte!

Ämter haben nun mal ihre Vorschriften an die sie sich halten müssen. Daher darf die Arbeitsagentur nur für eine jeweilige Personenanzahl und Größe der Wohnung einen bestimmten Satz zahlen.
Daran kann hier niemand etwas ändern. 360 EU Kaltmiete für eine nur 50 qm große Wohnung sind wirklich etwas hoch. Es dürfte doch möglich sein eine günstigere Wohnung auch in Gelnhausen zu finden. Klappt das tatsächlich nicht, dann muss man eben auf kleinere Orte und Dörfer in der Umgebung ausweichen, wo die Mieten günstiger sind.
Man muss dabei auch bereit sein bei der Ausstattung der Wohnung Abstriche zu machen. Sie haben ja die Möglichkeit den Rest für die Wohnungskosten allein aufzubringen, wenn Sie dort unbedingt bleiben wollen.

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