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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

mein Empfangspegel in der Wohnung ist unter dem Vorgeschriebenen Wert, was sich in einem verschneiten Bild äussert. Mein geiziger Vermieter, der einen Stock höher wohnt meint "er finde den Verteiler nicht" und hat keine Lust "Schlitze zu klopfen" nur damit ich wieder einen guten Empfang habe.

Ich habe mir als Behelfsmittel einen kleinen Nachverstärker im Baumarkt geholt (20 Euro), mit dem der Empfang einigermassen i.O. ist.
Diesen wäre der Vermieter bereit zu bezahlen.
Da dieses Gerät aber nicht die Ursache des schlechten Empfangs behebt und obendrein noch gut Strom pro Jahr verbraucht, bin ich mit dieser Notlösung nicht einverstanden.

Um wieviel darf ich den Monatlichen Beitrag für den Kabelempfang absenken wenn der Vermieter es nicht für nötig hält die Störung beseitigen zu lassen?

Vielen Dank,

Thomas Neufeld.
Stichwörter: senken + tv + empfang + wieviel + miserabel

4 Kommentare zu „Um wieviel % Nebenkosten senken wenn TV Empfang miserabel?”

Susanne Experte!

Demnach zahlst Du das Kabelfernsehen an den VM und hast keinen separaten Vertrag mit dem Versorger?
Dann ist der VM Dein Ansprechpartner:
schriftliche Mängelliste an den VM mit angemessener Fristsetzung zur Beseitigung. Gleichzeitig ankündigen, dass Du die monatlichen Kabelzahlungen bei Verzug einstellen wirst und die Zeit des Mangels in der Nebenkostenabrechnung nicht von Dir akzeptiert werden wird!

n3m3s1s

Die Stadt liefert bis ins Haus und von dort aus wird das Kabel auf die einzelnen Wohneinheiten verteilt - immer 3 Wohnungen übereinander an einem Strang.
Der Übergabepunkt ins komplette Haus ist bestens - der Vermieter hat bombigen Empfang (er hängt an einem anderen Strang). Bloß unser Kabel scheint eine Störung zu haben.

Mängelliste hab ich ihm schon geschickt. Ich warte jetzt noch 2 Wochen und wenn er bis dahin meint sich nicht weiter rühren zu müssen nur weil er den "Verteiler" nicht finden kann - schreibe ich ihm, dass ich für den nächsten Monat keine Kabelgebühren zahlen werde.

Danke,

Thomas.

Susanne Experte!

Der VM ist dafür zuständig, keine Frage-wenn er den Fehler nicht findet, muss er einen Fachmann anrücken lassen. Achtung-den muss der VM auch übernehmen und darf die Reparatur auch nicht in die NK-Abrechnung einfliessen lassen, also aufpassen.

n3m3s1s

Danke =)

Jetzt muss ich nur noch sehen, wie ich das am besten in Schriftform bringe.

Grüße,

Thomas.

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