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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

ich habe folgendes Problem:

Ich habe mich mit meinem Vermieter verkracht, nachdem ich die Miete wegen eines Wasserschadens gemindert habe.
Seitdem versucht er mich zu ärgern. Heute verlangte er von mir, dass ich meine Wohnung ausmesse. Dabei ist mir aufgefallen, dass sie größer ist, als in den bisherigen Nebenkostenabrechnungen angegegeben (mehr als das doppelte). Im Mietvertrag ist keine m2-Zahl angegeben.
Weiss jemand, ob der Vermieter nun für das letzte Abrechnungsjahr (2005)die Nebenkostenabrechnung, die mir wohl in der nächsten Zeit ins Haus flattern wird, auf Grundlage der von mir ausgemessene (und somit richtige) m2-Zahl für machen darf? Das würde mich natürlich dann bei den eh schon hohen Nebenkosten für das letzte Jahr besonders treffen.
Hat der Vermieter nicht in den letzten Jahren einen Vertrauenstatbestand geschaffen, indem er vier Jahre lang lediglich die geringere m2-Zahl als Abrechungsgrundlage benutzt hat?

Bzgl. der Miete mache ich mir keine Gedanken, da eine Nachforderung laut BGH-Urteil nicht möglich ist. Aber wie gasagt, wie schaut das mit den Nebenkosten aus?

Ich wäre für eine Antwort sehr dankbar. Schön wäre es, wenn jemand hierzu ein Gerichtsurteil kennt und es mir mitteilen könnte.

Vielen Dank schonmal im Voraus.

Gruß,

Hugo

9 Kommentare zu „Wohnung größer als gedacht, höhere Nebenkostenabrechnung?”

fin Experte!

Haben Sie dem Vermieter die neue Größe denn schon mitgeteilt?
Es ist normalerweise seine Sachen seine Mietwohnungen zu messen, wenn er das wissen will. Normalerweise hätte er das aber vorher selbstverständlich wissen müssen.
Sind Sie sicher, dass Sie richtig gemessen haben? Denn fast doppelt so viel an Qm wie in den Nebenkosten angegeben wäre schon ein Hammer. Sonst lassen Sie einen Bekannten noch einmal Kontrolle messen.

Huehnerhugo

Also mitgeteilt habe ich dem Vermieter das natürlich noch nicht.
Es handelt sich hierbei um eine Mini-Studentenwohnung (eigentlich zwei Zimmer und ein Bad, die über den Hausflur miteinander Verbunden sind).

Vermessen habe ich mich leider nicht.

Gruß,

Hugo

fin Experte!

Der Vermieter muss sich bei der Erstellung der Nebenkosten schon an die tatsächliche Qm-Zahl halten und dies korrigieren, wenn er das vorher nicht korrekt gemacht hat. Da Sie aber in der Vergangenheit keinen Nachteil, sondern einen Vorteil dadurch hatten, sehe ich hier keine Einwände, die Sie ihm entgegenstellen könnten. Vielmehr könnte er sogar noch kommen und für 2004 noch eine korrigierte Abrechnung erstellen. Aber das wollen wir mal nicht hoffen.

Huehnerhugo

Danke für die schnellen Antworten.

Wie dargelegt gehen meine Überlegungen dahin, dass der Vermieter durch die falsche Berechung der Quadratmeterzahl (die hat der Vermieter zu berechnen) mir gegenüber einen Vertrauenstatbestand über Jahre geschaffen hat, dass er für meine Wohnung lediglich die verminderte Wohnfläche berechnet und dies auch zukünftig weiter so tun wird (Der Vermieter wohnt auch im Haus; 5 Wohnungen und 2 Gewerbebetriebe im Haus). Schließlich hat er schuldhaft über mehrere Jahre falsch abgerechnet. Eine Pflicht zum Nachmessen meiner Wohnung habe ich ja nicht.
Desweiterern kommt er ja "zufällig" mit seinem Nachmessungsverlangen eine Woche nach meiner Mietminderung (Retourkutsche!). Von daher kann man ja darauf schließen, dass er schon vorher Kenntnis von der Unrichtigkeit der Wohnungsgröße hatte, dies aber nicht geltend gemacht hat.
Kann ich ihm denn das nicht entgegenhalten?

Viele Grüße,

Hugo

fin Experte!

Können ja. Aber Beweisen können Sie es ihm nicht. Käme so etwas vor Gericht, ist es niemals ausschlaggebend was einer denken oder gedacht haben könnte, sondern es zählen nur Fakten.
Und daher sehe ich bei Ihnen leider keine Bestätigung, dass man mit einer falschen Quadratmeterzahl bis in alle Ewigkeit so fortfahren kann, nur weil der Vermieter sich einmal vertan hat. Er muss sich schon korrigieren können.

Susanne Experte!

Ganz besonders irritierend finde ich, dass die Wohnung nun angeblich doppelt so gross sein soll als vorher gedacht wurde. Ich persönlich finde, dass jeder normal denkende Mensch den Unterschied zwischen 10 und 20 qm sehen kann, wenn keine Dachschrägen im Spiel sind.

Schwierig wird es bei Dachschrägen, wobei die Fläche bis 1m Höhe nicht gerechnet wird und ab unter 2m zur Hälfte.
Dass hier im MV keine Miete pro Quadratmeter festgelegt ist, ist einmal für den Mieter von Vorteil. Die Nebenkostenabrechnung muss der Vermieter aber nach der tatsächlichen Grösse, wenn sie denn nun stimmt, abrechnen. Dies gilt für alle Positionen mit dem Quadratmeterumlageschlüssel. Den Nachteil hat hier ja nicht der Vermieter, sondern die Nachbarn. Wichtig wäre bei der NK-Abrechnung, dass die Gewerbekosten vorab herausgerechnet werden und dann erst die Privathaushalte errechnet werden.

Huehnerhugo

Nochmals vielen Dank für die Informationen.

Es sind tatsächlich Dachschrägen im Spiel. Da ich bisher davon ausgegangen bin, dass diese nicht eingerechnet werden, habe ich mir auch keine Gedanken über die Wohnfläche gemacht. Rechne ich die Fläche ohne die Schrägen komme ich auf ca. 12qm. Der Rest sind die Schrägen. Habe mich erst seit der Nachmessungsaufforderung um die genauen Berechungsgrundlagen der Schrägen gekümmert.

Zwei weitere Überlegungen habe ich noch angestellt:

1) Die Höhe der Nebenkostenvorauszahlungen wurde im Mietvertrag festgehalten. Kann ich meinem Vermieter nicht vorhalten, dass er bei Vertragsabschluss mir einen zu niedrigen Nebenkostenbetrag in Aussicht gestellt hat? Die niedrige Miete inklusive der niedrigen Nebenkosten waren und sind bis heute ausschlaggend dafür, dass ich noch in dieser Wohnung wohne undd damals den Vetrag überhaupt abgeschlossen habe. Der Vermieter hat doch schuldhaft (zumindest fahrlässig) eine falsche qm-Zahl zur Berechung der Nebenkosten bei Vertragschluß angegeben. Ich habe wie gesagt damals den Vertrag nur aufgrund der nierdrigen Gesamtkosten der Wohnung geschlossen.

2) Meine Wohnung hat einige Mängel neben dem Wasserschaden vorzuweisen, die ich zwar angemeldet habe, aber keine Mietminderung getätigt habe. Da das Auftreten der Mängel schon eine Weile her ist, gehe ich einfach mal davon aus, dass eine weitere Mietminderung nicht statthaft ist, da ich so lange mit den Mängeln leben konnte.
Allerdings frage ich mich nun, ob ich bei einer so drastischen Erhöhung der Nebenkosten nicht doch wieder die Mängel geltend machen kann. Laut einigen Urteilen, die ich bisher gefunden habe, lebt das "verwirkte" Mietminderungsrecht zumindest bei einer Mieterhöhung wieder auf. Ist dies auch der Fall, wenn eine massive Nebenkostenerhöhung passiert, die auf einen Fehler des Vermieters gründet?

Gruß,

Hugo

Susanne Experte!

Lieber Hugo,

unter den stark steigenden Mietnebenkosten haben alle zu leiden. Gas- Öl- und Strompreise steigen derzeit ins unermessliche.
Das konnte niemand voraussehen, auch viele Vermieter nicht.

fin Experte!

Bitte ändern Sie einmal Ihre eigene Sichtweise, denn diese ist falsch. Ein Vermieter handelt nicht fahrlässig wenn er einmal eine niedrigere QM-Zahl der Wohnung angibt, durch den Sie noch einen Vorteil hatten.
Die Dachschrägen können Sie ja nun von Ihrer Messung abziehen und kommen so schon auf eine andere Größe. Also auch nicht die Schuld des Vermieters.
Weiter wurde schon gesagt, dass die Nebenkosten ins Unermessliche gestiegen sind, das ist überall so und betrifft auch Sie. Nebenkosten sind niemals fixe Kosten und erhöhen sich mit den Lebenshaltungskosten.
Warum machen Sie sich Gedanken dauernd die Miete mindern zu wollen?
Sie können ausziehen, wenn Sie möchten. Sie werden aber dann feststellen, dass es woanders auch nicht besser ist. Und vor allem nicht billiger, höchstens schlechter. Oder Sie wohnen bei Ihren Eltern.

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