hat diese Frage am gestellt Ist es bauseits bedingt, so muss der Vermieter dies in Ordnung bringen lassen auf seine Kosten.[/quote:febdf]
steht das irgendwo niedergeschrieben denn ich würde gern meiner Vermieteragentur den Schaden nochmals schriftlich melden (bis jetzt nur persönlich gemeldet) und eine Frist zur Beseitigung des Schadens und Baumangels setzen mit der Bitte um Tapezieren oder so..
Danke
fin
@Dude
Nur aus dem Grund weil es irgendwo "reinzieht" entsteht kein Schimmel. Ist eine Wohnung vollkommen dicht und kann es nirgendwo "reinziehen", dann kann Schimmel bei unzureichender Lüftung entstehen.
Es ist ein Irrglaube von vielen Menschen, dass durch Luft, die durch Ritzen in die Wohnung gelangt, Schimmel entsteht. Das Gegenteil ist der Fall.
Früher gab es noch keine isolierverglasten Fenster und es "zog" in alten Häusern überall rein. Schimmel aber gab es keinen. Schimmel ist erst ein Problem, weil die Menschen alles dicht haben wollen, da sie um die Heizkosten fürchten. Der Preis dafür aber ist Schimmelbildung.
Daher noch einmal genau überlegen, woher der Schimmel kommt.
Ob Schimmel definitiv durch Baumängel kommt kann nur ein Gutachter (meist Architekt) herausfinden.
Die Behauptung allein reicht nicht als Ursache.
Dude
Ok danke erstmal für die Antwort,
bin natürlich auch kein profi aber wenn komischerweise genau in dieser Ecke der Schimmel tiefschwarz ist und nachdem ich die Tapete entfernt hatte dort ein großer nasser Fleck mit ca. 30cm Radius auftaucht dann vermute ich das es genau dadurch zum schimmel kommt, (ich habe da so Begriffe wie Kältebrücke aufgeschnappt.)
Außerdem kann ich Verschulden meinerseits wirklich ausschließen da ich immer peinlichst darauf achte mindestens 2-3 mal täglich für 5 min bei voll offenem Fenster zu lüften.
Jetzt vielleiht aber noch mal zu meiner Frage: stehen solche Aussagen (erstattung der Malerkosten) auch irgendwo in Gesetzestext (BGB) oder so niedergeschrieben damit ich mich auf irgendwas stützen kann bei meiner Mangelmeldung?
Danke
Dude
Susanne
Im BGB ist nicht geregelt, wer in welchem Fall die Malerkosten zurückbekommt.
Dem Vermieter ist der Mangel zu melden. Schimmel ist ein Mangel, den muss man nicht beweisen, der ist einfach da. Der VM muss den Mangel erst mal beseitigen, weiterhin ist es auch an ihm zu beweisen, wer dem Schimmel verschuldet, auch hier reicht keine Behauptung, der Mieter würde schlecht Heizen/Lüften. Demnach liegt es immer am VM im Zweifelsfall einen Gutachter bestellen zu müssen.
Aspergillus
Vom Prinzip her und gerade im Hinblich auf die heutige luftdichte Bauweise ist an einem etwas größeren Luftwechsel nichts auszusetzen. Im Gegenteil: Aus wohnhygienischen Gründen (leider jedoch nicht aus energetischen Gründen) ist ein Luftwechsel von 1 pro Stunde sogar erstrebenswert. Aber Vorsicht: Auch feuchte Zugluft kann an Wärmebrücken zu einer Schimmelbildung beitragen. Viele Grüße, Aspergillus
Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.