hat diese Frage am gestellt
fin
Die Kaution kann auch dafür herangezogen werden, aber nur als letztes Mittel, wenn man sich mit dem Mieter nicht anders einigen kann. Über die Haftplicht dies zu erledigen wäre besser, denn dann wird der Schaden durch die Versicherung beglichen und die Kaution bleibt unangetastet.
Selbst darf ein Mieter keine Reparatur in Auftrag geben, denn die Tür ist Eigentum des Vermieters und nur er kann entscheiden, was damit passieren soll. Sie wird wahrscheinlich abgeschliffen und neu gestrichen werden müssen. Hierfür reicht die Kaution normalerweise aus. Übersteigen Schadensreparaturen den Kautionsbetrag, dann muss bei Auszug der Mieter selbstverständlich den Restbetrag zahlen, wenn er den Schaden verursacht hat.
Bei dem Fall mit den Türen aber erst einmal mit der Haftpflicht versuchen, ob Schäden durch eigene Katzen übernommen werden.
Ansonsten mit dem Vermieter verhandeln die Rechnungskosten zu übernehmen, damit die Kaution unangetastet bleibt.
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