Wohnen und leben
 
Immobiliensuche

Kaution einbehalten

 administrator Experte! hat diese Frage am gestellt
Hallo!

Gleiches Problem andere Frage!

Meine Katzen haben ja die Wohnungstür beschädigt. Jetzt meine Frage:
Die Kaution die man an den Vermieter gezahlt hat, ist die für solche Fälle ??

Welche Vorderungen kann der Vermieter stellen????

Kann er sagen, reparier die Tür und du bekommst die Kation wieder oder wird die Kaution für die Reparatur der Tür her genommen???

Was ist dann wenn die Reparatur teuerer ist als die Kaution??


Sorry, aber ich habe keine Erfahrungen mit solchen Sachen und bin echt froh das es hier so ein Froum gibt wo man Hilfe bekommt.... *Daumenhoch*


THX 4 ur gr8 support

MfG
Chris
Stichwörter: kaution + einbehalten

1 Kommentar zu „Kaution einbehalten”

 fin Experte!

Die Kaution kann auch dafür herangezogen werden, aber nur als letztes Mittel, wenn man sich mit dem Mieter nicht anders einigen kann. Über die Haftplicht dies zu erledigen wäre besser, denn dann wird der Schaden durch die Versicherung beglichen und die Kaution bleibt unangetastet.
Selbst darf ein Mieter keine Reparatur in Auftrag geben, denn die Tür ist Eigentum des Vermieters und nur er kann entscheiden, was damit passieren soll. Sie wird wahrscheinlich abgeschliffen und neu gestrichen werden müssen. Hierfür reicht die Kaution normalerweise aus. Übersteigen Schadensreparaturen den Kautionsbetrag, dann muss bei Auszug der Mieter selbstverständlich den Restbetrag zahlen, wenn er den Schaden verursacht hat.
Bei dem Fall mit den Türen aber erst einmal mit der Haftpflicht versuchen, ob Schäden durch eigene Katzen übernommen werden.
Ansonsten mit dem Vermieter verhandeln die Rechnungskosten zu übernehmen, damit die Kaution unangetastet bleibt.

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.

© 2006-2012 Wohnung.net