gefragt von administrator am 30.11.1999

renovieren bei Einzug

Guten Tag,
angenommen jemand wird in seinem Mietvertrag dazu angehalten bei Einzug zu renovieren, da die Wohnung unrenoviert ist, ist das rechtlich zulässig?
Viele Grüße
Joachim
Stichwörter: einzug + renovieren

Antworten

antwort von FischkoppStuttgart am
Ja, das ist zulässig. Wenn sie sich dann an die regelmässigen Zyklen der Schönheitsrep. innerhalb der Mietdauer halten, brauchen sie am Ende nicht Renovieren!

Die Miete muss aber entsprechend des Aufwandes angeglichen sein!
Achten sie auf die Kosten. Teppich kostet ein Haufen Geld. Streichen ihre Zeit. ggf Tapete. Sie Brauchen halt Zeit.

Rechnen sie es sich durch, ob es die Wohnung wert ist

antwort von administrator am
Ich habe dazu auch eine Frage!

Stehe kurz vor dem Unterschreiben des Mietvertrages, habe ihn aber noch nicht gesehen. Es handelt sich um eine Wohnungsbaugenosenschaft und die Wozhnung soll ich unrenoviert übernehmen und auch unrenoviert zurückgeben. Das heisst die Wohnung hat in keinem Raum (2Zimmer Küche Bad, Korridor) Tapeten und beim Auszug, sollen die Tapeten auch wieder runter. Kann ich für den Aufwand einen Mieterlass von 3 Nettokaltmieten erwarten?? Oder muss ich alle Kosten selber trage??

Vielen Dank!

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.

Login
Auch Mietprobleme/-fragen?
Neue Frage stellen
Suche
Mietvertrag, kein Einzug wg. Eigenbedarf. Geht das ?
Renovieren = Tapezieren?
Geringe Nebenkosten bei Einzug - hohe Nachzahlungen
Renovierungskosten bei Einzug
Mieterhöhung bei Einzug der Freundin????