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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
moin moin ..

ich hab folgendes problem ..
ich habe einen stellplatz für mein auto in einer Tiefgerade gemietet.
mir ist genau per vertrag ein platz zugeteilt worden.
diesen platz habe ich als privatparkplatz für mein kennzeichen gekennzeichnet.

leider stehen dauernd kurzparker auf meinem platz und ich darf mir dann in dem parkhaus einen neuen platz suchen was nicht leicht ist, wenn das ding voll ist.

meine frage ist, darf ich autos auf deren kosten abschleppen lassen, wenn sie auf meinem platz stehen ?
Stichwörter: rechte + stellplatz

2 Kommentare zu „Stellplatz und die rechte ....”

fin Experte!

Die Kosten für das Abschleppen müssten Sie aber erst einmal tragen. Hierüber würde ich auch erst einmal mit dem Eigentümer sprechen, damit er für Abhilfe sorgen kann. Evtl. noch zusätzliche Schilder aufstellen, dass Unbefugte beim Parken kostenpflichtig abgeschleppt werden. Wenn das auch nicht hilft, Sperrhütchen oder etwas anderes auf dem Parkplatz abstellen.

Susanne Experte!

Auftrag für Abschleppen darf m.W. nur die Polizei oder das Ordnungsamt erteilen.

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