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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,
ich bin neu hier in diesem Forum. Habe aber gleich mal eine Frage zu folgendem Sachverhalt:

ich bin seit Sept. 2003 Mieter einer Wohnung, die mein Sohn alleine als Untermieter bewohnt.
Im Mietvertrag ist eine Mietzahlung + Betriebskostenvorauszahlung von ca. €200 vereinbart.
Mit meinem Sohn habe ich einen Untermietvertrag abgeschlossen in dem er dazu verpflichtet wird die Miete + BeKoVorauszahlung an den Vermieter zu bezahlen.
Nun ist es so das mein Sohn seit Januar 2004 keine Miete und auch keine BEKoVorauszahlungen mehr an den Vermieter verrichtet hat.
In dem gesamten Zeitraum Sept. 2003 bis Jan. 2006 hat der Vermieter weder die Mietschulden mir gegenüber angemahnt noch hat er eine BEKo Abrechnung an mich geschickt.
Erst jetzt im Jan.2006 hat er mich angeschrieben und verlangt die komplette Miete + Betriebskostenvorauszahlungen für Jan.2004 - Dez.2005 von mir.

Meine Frage: Kann er die Betriebskosten für 2003 und 2004 überhaupt jetzt noch nachfordern obwohl er nicht fristgemäß bis zum 31.12. des Folgejahres des Abrechnungszeitraumes abgerechnet hat ?

Vielen Dank im Voraus

U.P.

0 Kommentare zu „Mietschulden und Betriebskostenabrechnungen”

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