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Susanne
Wenn er sie verweigert, kannst auch Du die Nachzahlung verweigern!
Abgerechnet werden muss nach Heizkostenverordnung, und zwar 50-70% nach Verbrauch und 30-50% nach Quadratmetern.
Also, nur so zum Vergleich. Wir haben hier Gasheizung und insgesamt 246qm Wohnfläche. Ich hatte in 2004 bei 70(Verbrauch):30(Quadratm) Kosten von 345.-€ auf 68qm, bei mittel-sparsamen Heizen, keine Heizung im Schlafzimmer.
Die Abrechnung würde ich von einem Fachanwalt für Mietrecht prüfen lassen!
fin
Einsicht in die Unterlagen muß er Ihnen gewähren. Ist denn die Abrechnung formal einwandfrei, so dass Sie die Rechnung nachvollziehen können?
100% nach Verbrauch die Heizkosten abzurechnen ist legal, wenn alle Mieter damit einverstanden sind. Ein Nachteil ist das aber für den Mieter nicht unbedingt, nur für die, die viel heizen.
Nach Ihrer ersten Nebenkostenabrechnung und Nachzahlung hätte Ihr Vermieter Ihnen die Vorauszahlung erhöhen können, bzw. Sie selbst hätten das auch tun können. Warum haben Sie das denn nicht getan? Es ist absehbar, dass bei einer hohen Nachzahlung bei gleichbleibendem Verhalten das nächste Jahr wieder eine ähnlich hohe Nachzahlung herauskommen wird.
Gerade bei den ab Mai horrend gestiegenen Energiepreisen sind die heizkostenabrechnung empfindlich hoch, das konnten Vermieter nicht voraussehen. Ihr Verbrauch von 1200 € aber erscheint mir wirklich sehr hoch, wäre aber bei jemandem der viel heizt, auch bei Abwesenheit und alle Heizkörper auf Höchststufe stehen hat, evtl. noch mit Kippfenster, vorstellbar.
Susanne
100% nach Verbrauch die Heizkosten abzurechnen ist legal, [/quote:bd61d]
..dazu fehlt mir jetzt der Passus der HzVo-m.W. nur bei 2-Familien-Häuser (?)
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