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Heizkostenabrechnung

 administrator Experte! hat diese Frage am gestellt
Hilfe !!!
Habe Anfang 2003 eine 67 qm Wohnung gemietet, 2malige Zusage des Vermieters: 100 € NK-Vorausleistung reichen aus.
Bereits Anfang 2004 mußte ich über 600 € für 2003 nachzahlen.
Kann der erzählen, was er lustig ist?

Schuld waren die immensen Heizkosten, wobei er "zu 100 % nach Verbrauch" abgerechnet haben will. Dabei habe ich, wie ich jetzt erfahren habe, einen Wärmemengenzähler und keinen Gasverbrauchszähler. Ist das gesetzlich erlaubt in einem 6-Parteien-Mietshaus?

Kosten für Heizung und WW in 2003 über 1.200 € für 67 qm bei Durchschnittstemperatur von 20 ° in einem Haus Baujahr 1989? Kann so etwas sein?

NS.: Einsichtnahme in die Abrechnungsbelege muß ich jetzt einklagen, da er das bis heute verweigert.

Grüße an alle und danke für Tipps!!!
Stichwörter: heizkostenabrechnung

3 Kommentare zu „Heizkostenabrechnung”

 Susanne Experte!

Wenn er sie verweigert, kannst auch Du die Nachzahlung verweigern!

Abgerechnet werden muss nach Heizkostenverordnung, und zwar 50-70% nach Verbrauch und 30-50% nach Quadratmetern.

Also, nur so zum Vergleich. Wir haben hier Gasheizung und insgesamt 246qm Wohnfläche. Ich hatte in 2004 bei 70(Verbrauch):30(Quadratm) Kosten von 345.-€ auf 68qm, bei mittel-sparsamen Heizen, keine Heizung im Schlafzimmer.

Die Abrechnung würde ich von einem Fachanwalt für Mietrecht prüfen lassen!

 fin Experte!

Einsicht in die Unterlagen muß er Ihnen gewähren. Ist denn die Abrechnung formal einwandfrei, so dass Sie die Rechnung nachvollziehen können?
100% nach Verbrauch die Heizkosten abzurechnen ist legal, wenn alle Mieter damit einverstanden sind. Ein Nachteil ist das aber für den Mieter nicht unbedingt, nur für die, die viel heizen.
Nach Ihrer ersten Nebenkostenabrechnung und Nachzahlung hätte Ihr Vermieter Ihnen die Vorauszahlung erhöhen können, bzw. Sie selbst hätten das auch tun können. Warum haben Sie das denn nicht getan? Es ist absehbar, dass bei einer hohen Nachzahlung bei gleichbleibendem Verhalten das nächste Jahr wieder eine ähnlich hohe Nachzahlung herauskommen wird.
Gerade bei den ab Mai horrend gestiegenen Energiepreisen sind die heizkostenabrechnung empfindlich hoch, das konnten Vermieter nicht voraussehen. Ihr Verbrauch von 1200 € aber erscheint mir wirklich sehr hoch, wäre aber bei jemandem der viel heizt, auch bei Abwesenheit und alle Heizkörper auf Höchststufe stehen hat, evtl. noch mit Kippfenster, vorstellbar.

 Susanne Experte!

100% nach Verbrauch die Heizkosten abzurechnen ist legal, [/quote:bd61d]

..dazu fehlt mir jetzt der Passus der HzVo-m.W. nur bei 2-Familien-Häuser (?)

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