gefragt von administrator am 30.11.1999

Instandsetzung der Innentüren

Hallo,´
die Vermieterin hat mich rein gelegt und beim Wohnungübergabe hat sie im Mietvertrag geschrieben, dass die Innentüren gestrichen sind und mundlich hat sie mir gesagt, dass sie die Türen später machen lassen möchte. Ich habe mich leider darauf eingelassen und und ist die Frage, wie es rechtlich aussieht, wenn ich vor 7-Jahre-Frist für Instandsetzung der Innentüren aus der Wohnung ausziehe. Kann sie dann von mir verlangen die Türen zu streichen, weil sie in keine saubere Zustand sind?

Für jeden Tip wäre ich sehr dankbar.

Gruß
Alin
Stichwörter: innentüren + instandsetzung

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