hat diese Frage am gestellt
FischkoppStuttgart
Wenn Sie beweisen können, das die Türen nicht gestrichen wurden, dann brauchen sie diese auch nicht streichen!
Sie haften nicht für Schäden, die jemand vor Ihnen gemacht hat.
Können sie aber nicht beweisen, dann müssen sie streichen!
Leider so die Rechtsprechung
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