gefragt von administrator am 30.11.1999

Renovierung der Türen

Hallo,
wenn in Mietvertrag steht, dass die Türen durch den Vermieter vor dem Wohnungsübergabe gestrichen wurden aber dies nicht statt gefunden hat, weil sie es erst später machen wollte :roll: , sollte man beim Auszug vor 7 Jahre-Frist die Türen streichen, weil die in keine gute zustand sind?

Für jeden Tip wäre ich Euch sehr dankbar.
Gruß
Alin
Stichwörter: renovierung + türen

Antworten

antwort von FischkoppStuttgart am
Wenn Sie beweisen können, das die Türen nicht gestrichen wurden, dann brauchen sie diese auch nicht streichen!
Sie haften nicht für Schäden, die jemand vor Ihnen gemacht hat.

Können sie aber nicht beweisen, dann müssen sie streichen!

Leider so die Rechtsprechung

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