gefragt von administrator am 30.11.1999
Renovierung der Türen
Hallo,wenn in Mietvertrag steht, dass die Türen durch den Vermieter vor dem Wohnungsübergabe gestrichen wurden aber dies nicht statt gefunden hat, weil sie es erst später machen wollte
Für jeden Tip wäre ich Euch sehr dankbar.
Gruß
Alin
Antworten
antwort von FischkoppStuttgart am
Wenn Sie beweisen können, das die Türen nicht gestrichen wurden, dann brauchen sie diese auch nicht streichen!Sie haften nicht für Schäden, die jemand vor Ihnen gemacht hat.
Können sie aber nicht beweisen, dann müssen sie streichen!
Leider so die Rechtsprechung
