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tenant61
. bei der derzeitigen konstellation kommst du vermutlich nicht weiter, auch wenn du dich zu recht belästigt fühlst. was du brauchst sind zeugen; ambesten nachbarn, die sich ebenfalls gestört fühlen. ansonsten sieht´s schlecht aus. man kann deinem vermieter noch nicht mal einen vorwurf machen. der sieht im moment 3:1. da kommst du kaum gegen an, es sei denn, du könntest deine beschwerden doch noch durch zeugen untermauern. sorry, sieht leider im moment nicht gut aus.
Ulmke
Es kann aber doch nicht sein, dass Mietern die oben drüber wohnen mehr Glauben geschenkt wird als uns.
Irgendetwas müssen wir doch tun können. Oder????
tenant61
. es geht nicht darum, dass den mietern über euch glauben geschenkt wird. es geht darum, dass den zeugen glauben geschenkt wird. und da bist du momentan eindeutig im nachteil.
weisst du, man kann den sachbearbeitern in den wohnungsunternehmen noch nicht mal einen vorvurf machen. die wissen nicht, was sich da abspielt und handeln so, wie sie meinen bei gericht am besten durchzukommen. und bei gericht zählen nur beweismittel. als da sind: fotos, inaugenscheinnahme, ton- und filmdokumente, ... und vor allem ZEUGEN.
ein lärmprotokoll ist m.w. kein beweismittel vor gericht, sondern für die richtigkeit des inhalts müsste man den beweis erst noch antreten. also geht´s letztlich wiederum um zeugen.
wenn du eine weitere meinung möchtest, empfehle ich doch mal den gang zu einem anwalt. manchmal hat man glück und findet einen, der ne lücke sieht oder einfach nur zäh dran bleibt. ich hätt dir gern ne günstigere prognose gegeben, aber ich seh sie nicht. sorry.
Curo2000
... in dubio pro reo oder wie es so schön heißt....
Auch wenn sich die Sachlage im Moment tragisch für Dich anhört, gehören zu Sachen wie Lärm immer 2 Parteien. Ich will Dir ja persönlich nicht zu nahe treten, aber... Ich formuliere das jetzt mal bewußt in der 3. Person, damit sich hier niemand angegriffen fühlt.
Macht ein Kind, ungeachtet der Tageszeit krach, ist das zumindest aus dem Standpunkt der Eltern betrachtet, normal und wehe jemand beschwert sich darüber! "Ein Kind muss Krach machen können!..." Aus dem gleichen Standpunkt betrachtet ist schon die Tagessschau in Zimmerlautstärke (bei Schallschutzklasse 1, was die meisten dann aber auch gerne übersehen) als eine Zumutung für den "Kronjuwelenträger"
Wie gesagt, es kommt immer auf die Sichtweise der Betrachtung an,ich gehöre z.B., da ich beruflich ziemlich eingespannt bin , zu den "Nachtaktiven" der Gesellschaft, von daher kann ich auch verstehen dass die Mitmieterin sich mal nachts bewegt und die Türen auf und zu macht (Türen schlagengehört natürlich nicht dazu) oder in der Wohnung auf und ab geht. Ich persönlich würde der lieben Mama auch ein paar Takte sagen, wenn die mir sagen würde ich dürfte nur noch bis zehn Musik hören weil der liebe kleine ja...
Also überlege Dir: Welches Baujahr ist das Haus? Aus welchem Baustoff ist der Boden? Ist Die Mitbewohnerin wirklich so böse oder lebt sie nur ganz normal?
Gruß
Curo
Ulmke
Also, wenn man um 3.30 Uhr nach Hause kommt und dann seine Wohnungstüre zuschlägt, dann sind das für mich keine üblichen Wohngeräusche. Wenn dann noch Freunde mitkommen und lauthals durchs Treppenhaus rufen und trampeln, dann gehört das für mich auch nicht zu normalen Wohngeräuschen. Ich denke wenn sich jeder an die Hausordnung hält, dann kann man auch gut zusammenleben. Sicherlich ist das Haus hellhörig, aber gerade dann sollte man doch Rücksicht nehmen. Das man sich in seiner Wohnung bewegen muß auch nachts ist schon klar. Meine Kinder müssen auch Rücksicht nehmen, insbesondere am Wochenende morgens früh. Wenn sich jemand über meine Kinder beschweren könnte, würde ich mit Sicherheit nicht sagen; Kinder dürfen soviel Lärm machen wie sie wollen, sondern würde es abstellen. Mittlerweile habe ich den Eindruck, dass die jungen Leute von heute nicht mehr lernen was Rücksichtnahme und Anstand heißt. Ich habe immer gedacht, dass ich mit 34 Jahren auch noch jung bin, aber sowas habe ich noch nie erlebt.
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