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Müllgebühr

 administrator Experte! hat diese Frage am gestellt
Hallo Forum

Ich bin Ende September aus meiner alten Wohnung ausgezogen, weil ich ziemlichen Stress mit den Vermietern hatte, wie vor mir alle Mieter auch. Keiner hats dort länger als 2 Jahre ausgehalten, ich auch nicht. Mir allen Nachbarn haben sie Streit. War echt der absolute Horror.
Egal, dass ist eine andere Geschichte.

Nun habe ich die Abrechnung für die Müllabfuhr erhalten.
Bei uns wird der Müll gewogen und kann genau nach Gewicht abgerechnet werden.
Zusätzlich gibt es eine Grundgebühr, die nur für die Restmülltonne berechnet wird. Für Papiertonne, Problemabfälle, Elektoschrott.......... wird keine zusätzliche Grundgebühr erhoben.
Bei uns besteht Anschlusszwang. Jedes Grundstück muss an die Müllabfuhr angeschlossen sein. Jedes Grundstück wurde mit einer " Pflichttonne" ausgestattet.
Es ist erlaubt, dass sich mehrer Familien eine Tonne teilen.
Meine Vermieter hatten keine eigene Restmülltonne, haben aber die anderen Entsorgungsmöglichkeiten genutzt.
Ihren Restmüll haben sie angeblich kostenlos beim Arbeitgeber entsorgt.

Mir wurden nun die kompletten Müllgebühren ( Gewicht und Grundgebühr ) berechnet.

Habe ich Chancen auf eine Halbierung der Grundgebühr, weges des Anschlusszwanges?
Stichwörter: müllgebühr

3 Kommentare zu „Müllgebühr”

 Susanne Experte!

Es gibt 2 Möglichkeiten, die Müllgebühren aufzuteilen: nach Quadratmetern Wohnfläche oder nach Personenzahl.
Ist im Mietvertrag nichts vereinbart, so werden die Gesamtkosten nach qm abgerechnet, dabei zahlt jede Wohnung für ihren Anteil an der Gesamtwohnfläche.
Die Argumentation der Vermieter (offensichtlich ein 2-Familienhaus) ist ziemlich schwachsinnig-konfrontier doch mal damit, dass die Entsorgung von privaten Restmüll im Unternehmen ein Kündigungsgrund ist.
Argumentation auf gleichem Niveau wäre auch, dass z.B. für August gar nichts gezahlt würde, da Du im Urlaub warst.

Fakt ist, Du musst die Müllgebühren nicht allein zahlen-zur Not musst Du das halt mit Ra durchsetzen!

 Liesel

Danke für die schnelle Antwort.

Werde am Wochenende einen Brief schreiben und ihnen per Einschreiben zukommen lassen.

Bin auf die Reaktion gespannt.

Gestern hat meine Ex Vermieterin(53 Jahre alt) doch wahrhaftig meine Mutter angerufen (77 Jahre alt und gesundheitlich ziemlich angeschlagen ) und sie beschimpft, weil ich die Müllgebühren noch nicht bezahlt habe.

Werde deshalb mal Kontakt mit einem Rechtanwalt aufnehmen. Ist ein Nachbar meiner Ex Vermieter, hatte auch schon diverse Streitigkeiten mit ihnen. Dem muss ich wenigstens nicht erklären, welchen Schikanen ich dort ausgesetzt war.

 Liesel

So wie es aussieht, habe ich auch die letzten 2 Jahre zuviel Müllgebühren bezahlt.
Habe ich die Chance, nachdem mir das jetzt erst aufgefallen ist, die zuviel gezahlten Gebühren erstattet zu bekommen?

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