gefragt von administrator am 30.11.1999

heizungskosten

Meine Nebenkostenabrechnung nach dem Auszug aus meiner damaligen Wohnung kamen mir bei genauerer Betrachtung zu hoch vor.
Vor allem die Heizkostenabrechnung erschien mir in Anbetracht der
Tatsache,dass ich mich während der letzten 3 Monate kaum noch in der Wohnung aufgehalten habe, mit 334 Euro für 7 Monate viel zu hoch.
Auf meine telefonische Anfrage hin teilte mir mein Vermieter mit, die Rechnung sei "schon in Ordnung" so, schliesslich seien "die Gaspreise gestiegen".
Er weigerte sich jedoch, mir eine Heizkostenabrechnung für meine Wohnung zuzuschicken und sagte, eine solche Abrechnung gäbe es nicht,es werde immer nur für das ganze Haus abgerechnet (3 Fam.-Haus, Vermieter wohnt mit im Haus).
Ausserdem müsste ich die Abrechnung akzetpieren,da ich ja die von ihm aufgelistete Endabrechnung mit Quittung für die Endauszahlung unterschrieben hätte.

Was kann ich rechtlich tun?

jochen :roll:
Stichwörter: heizungskosten

Antworten

antwort von fin am
Kommt natürlich auch auf die Größe der Wohnung an, von der Sie hier nichts angeben. 334 Euro aber sind bei den wirklich immens gestiegenen Energiepreisen nicht zu viel für 7 Monate. Geringere Heizkosten und volle Heiznebenkosten aber fallen auch bei Abwesenheit des Mieters an, das vergessen viele Mieter immer wieder.
Da nicht klar ist, ob das Haus außer Ihnen nur vom Vermieter oder auch noch von einem weiteren Mieter bewohnt wird, kann man nicht genau sagen, ob der Vermieter verpflichtet ist, bei Ihnen verbrauchsabhängig abzurechnen. Wenn Sie allerdings eine Endabrechnung bereits unterschrieben und damit anerkannt haben, sehe ich für Sie wenig Chancen auf Widerspruch, zumal der Betrag wirklich o.k. zu sein scheint.

antwort von tenant61 am
. ich weigere mich gerne, über preise zu diskutieren. der eine heizt viel, der andere wenig, einer heizt bei offenem fenster, der andere heizt nur im wohnraum, wie soll man da als außenstehender beurteilen, welche kosten angemessen sind?
ausschlaggebend ist immer die detaillierte abrechnung. es muss entweder der verbrauch (bei verbrauchsabhängiger umlage) oder der umlegungsmasstab (bei verbrauchsunabhängiger umlage) ersichtlich sein, sowie eine auflistung aller angefallener kosten (es genügt, wenn der vermieter dazu einsichtnahme in seine unterlagen gewährt) und alles, was man benötigt, um die abrechnung nachvollziehen zu können, andernfalls können sie sie ablehnen.
was sie tun können: vieles. sie könnten z.b. zahlen. aber das wollen sie vmtl nicht ohne weiteres. also verlangen sie eine detaillierte abrechnung und verweigern sie die zahlung so lange ihnen diese nicht vorliegt und ihre rechnungsprüfung das ergebnis bestätigt hat.
was nicht erkennbar ist (oder hab ich etwas überlesen?): müssen sie nachzahlen oder haben sie eine höhere rückzahlung erwartet? wenn sie eine rückzahlung erwartet haben, müssten sie im schlimmsten fall den gang zum gericht wagen. aber soweit muss es ja nicht kommen. prüfen sie einfach zunächst mal die rechnung. falls dann noch fragen sind, kennen sie ja jetzt dieses forum ;)

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