hat diese Frage am gestellt
administrator
Hallo!
Wer trägt eigentlich die Wartungskosten einer Gastherme in meiner Wohnung? Der Mieter oder der Vermieter?[/quote:4bab2]
Wartungskosten sind umlagefähige Kosten und somit vom Mieter zu tragen, allerdings nur die "reinen" Wartungskosten. Sofern auch Kosten für eine Reparatur oder eingebaute Teile angefallen sind, sind diese nicht vom Mieter zu tragen.
Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.