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Betriebskostenabrechung vom 2002 !!!!!!

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µHallo eine Frage ich habe gestern per Einschreiben einen Brief VOm Amtsgericht Mayen bekommen in diesen Brief wird mir mitgeteilt das es sich um die betriebskostenabrechung vom 2002 Handelt.
Ich werde in diesem Brief aufgefordert eine Nachzahlung
in Höhe Vom 17,09 zu leisten Plus Entstandenen Mahnkosten einen Gesamtbetrag vom 50,09 die entstehen durch

Betriebskostennachzahlung in höhe vom 17,09€
Kosten wie nebenstehend in höhe vom 20,00€
Mahnkosten in höhe vom 10,00€
Bankrücklastkosten in höhe vom 3,00€
also ein gesamtbetrag vom 50,09€


Die betriebskosten seien Aus dem Jahr 2002 abgerechnet am 24.10.2003
Da ich aber bis heute keinerlei Wissen über diese Nachzahlung hatte und ich nur 4 wochen in dieser wohung dieses Vermieters gewohnt habe danach wieer aus dieser wohung ausgezogen bin mit einerhaltung meiner 3 monats kündigung fristund cih auch nach dieser wohung wieder 2 Wohungnen des Vermieters Bewohnt hatte und ich auch bereits 2 Weitere Betriebskostenabrechungen bekommen hatte vom diesem Vermieters für die Anderen beiden Wohungnen.
Nach Telefonischer Nachfrage warum Jetzt Erst Rund 4 Jahre Später Einen Abrechung gekommen sei Sagte mann mir Es Seinen bereits mehere Briefe an mich rausgesendet wurden aber leider ist bei mir Nie ein Brief angekommen und bei 2 Maligen vorsprechen bei der Wohnungsvergabe mir auch nie etwas über einen Offen Betrag Gesagt wurde würde ich gerne wissen ob dieses Rechtsmäßig ist wenn der Vermieter eine Abrechung aus 2002 erstellt 24.10.2003 und Jetzt 3 Jahre Später Janunar 2006 fordert danke

SabrinaÂ
Stichwörter: betriebskostenabrechung

4 Kommentare zu „Betriebskostenabrechung vom 2002 !!!!!!”

 fin Experte!

Der Vermieter muss den Zugang der Nebenkostenabrechnung und Briefe an Sie beweisen können. Kann er das, so sollten Sie den doch nicht ganz so hohen Betrag bezahlen, damit daraus nicht noch ein kostenspieliges Gerichtsverfahren gibt.
Auch wenn Sie nur einen Monat dort gewohnt haben, so fallen Nebenkosten für Sie auch an für die Monate die noch in der Kündigungsfrist enthalten sind. Egal ob Sie dort noch gewohnt haben oder nicht.

 MMG

Hallo danke für die antwort.

Klar fallen in der zeit in der ich in dieser Wohung gewohnt habe Nabenkosten an die ich ja auch monatlich mit der miete überwiesen habe
hier handelt es sich ja um eine NachZahlung von Betriebskosten ich würde die ja ohne Weiters bezahlen wenn ich Wie jedesjahr normal über diese Nach- bzw. Gutschrift infomiert worden wäre.
Da ich aber im August 2005 aus der Kartei der Immobilien gruppe Gelöscht worden bin da ich in ein Eigenheim gezogen bin finde ich es Nur komisch das es Jetzt nach rund 4 Jahren eine NAchzahlung von einer der Wohungen kommt in der ich einmal gewohnt habe. Obwohl ich bereits 2 Weite Wohungen Dieser Gruppe Bewohnt habe und auch in diesen Wohungen Immer Jedes Jahr abrechungen bekomme Habe und nur diese Eine NAchzahlung soll angeblich jetzt offen sein ?? komisch oder ??
Nach Telefonischer Rufsprache mit der Immobilien gruppe wurde mir gesagt es seinen Mehere Briefe an mich rausgegangen aber warum sollen genau diese Briefe nie angekommen sein und andere Briefe Sind immer angekommen ?

Ich denke es handelt sich hier um eine Trozt reagtion da wir aus dieser Gruppe ausgezogen sind, Ich habe immer Pünktlich meine Rechungen bezhalt auch jedes Jahr Pünktlich meine NAchzahlungen ect. warum nur diese eine Nicht ? Es geht mir Echt icht um diese 17,09,-€ Ich finde es nur eine Frechheit gleich den ERSTEN Brief den ich bekommen habe Ist einer vom Amtsgericht,
Gibt es denn keine Beweis Pflicht vom Vermietern die auch wenn so etwas ist bevor mann das AMtsgericht einschaltet das die ein SChreiben PEr Einschreiben ect an einen Mieter Senden Müssen, Mir wurde gesagt dies Sei angleich nicht so wenn sie sagen sie hätten einen Brief an mich rausgeschickt dann wäre das auch so mann könne mir die briefe zeigen Ja klar etwas schreiben mit einen Datum kann ich auch aber wie kann ich sicher sein das diese auch wirklich versand worden sind die müssen doch soetwas Per einschreiben machen das mann auch etwas in der hand hat oder Nicht ..??

danke Gruss Sabrina

 tenant61 Experte!

normalerweise sind größere wohnungsunternehmen nicht hinterhältig, ich denke, hier ist einfach irgendwas schief gelaufen. merkwürdig ist die sache dennoch.
bei dem brief, den du vom amtsgericht erhalten hast, handelt es sich vmtl um einen gerichtlichen mahnbescheid, richtig? tatsächlich darf der vermieter einen solchen beantragen, er muss den zugang irgendwelcher vorausgegangener schriftstücke nicht beweisen, er ist noch nichteinmal verpflichtet, irgendwelche schriftstücke zu versenden. die nachzahlung wirst du daher begleichen müssen.
hinsichtlich der jetzt angefallenen kosten besteht allerdings m.e. die möglichkeit, widerspruch einzulegen. dann müsste der vermieter tatsächlich nachweisen, dass er dir die abrechnung schon zugesandt hatte. dazu solltest du dich anwaltlich beraten lassen; hierbei ist eile geboten, denn auf den mahnbescheid muss man kurzfristig reagieren, sonst kommt als nächster schritt der vollstreckungsbescheid und dann hättest du endgültig verloren.

 fin Experte!

Es kann natürlich sein, dass aufgrund Ihrer Umzüge Sie Briefe nicht erhalten haben. Beweise sind natürlich nicht nur Kopien zu zeigen mit Datum. Das sollte schon mit Einschreiben oder Einwurf mit Zeugen passiert sein. Trotzdem würde ich an Ihrer Stelle den doch geringen Betrag zahlen.

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