gefragt von administrator am 30.11.1999
Hausstrom!!!
Hallo!!!Ich bin neu hier und habe eine Frage an euch. Und ich hoffe ihr könnt mir weiter helfen!
Wir haben im August 2005 unsere Wohnung gemietet. Vermieterin scheint o.k. zu sein. Aber der Schein kann bekanntlich auch trügen.Im September 2005 haben wir dann unsere Wohnung bezogen. Einen Monat später bekamen wir eine Nachzahlung von unseren Stromanbieter in Höhe von 30,00 Euro. Wir haben uns da drauf überlegt, was bei uns in der Wohnung den ganzen Strom braucht. Aber naja auch durch mehrmaliges überlegen kamen wir bei Gott nicht drauf. Wir nahmen das dann letztendlich als gegeben hin. Im Dezember 2005 wechselten wir dann unseren Stromanbieter. Wir haben den Strom abgelesen. Mein Mann rechnete dann aus ob wir was herausbekommen und diesmal nicht nachzahlen müssen, könnte ja sein. Aber dies ist nicht so, wir müssen 140Euro nachbezahlen.
Wir haben natürlich sofort unsere Vermieterin angerufen und sie gefragt was das soll. Und wir bekamen nur zur Antwort " Das war noch nie so"!!
Hallo, meint sie etwa wir haben das ganze Haus umgebaut und die Kabel an unseren Zähler angeschossen??
Jetzt hat sie uns den Vorschlag gemacht einen Zwischenzähler einbauen zu lassen, aber das läßt sie von unserem "Dorf Elektriker" machen und nicht professionell so wie sich das auch gehört.
Und jetzt habe ich eine Frage an euch!! Was können wir machen?? Einen Termin im Mieterbund haben wir erst nächste Woche.
Liebe Grüße Bianca
Antworten
antwort von tenant61 am
zunächst mal würde ich dann doch den termin beim mieterverein abwarten. fehlerhafte stromanschlüsse sind keine seltenheit; dem mieterverein wird dazu sicher was einfallen. wenn ihr euch eurer sache ganz sicher seid, lasst den vermieter über den mieterverein anschreiben mit dem tenor, die anlage durch einen elektriker prüfen zu lassen, wobei derjenige die kosten trägt, der unrecht hat. dass ihr anschließend einen anspruch auf rückzahlung zuviel gezahlter stromkosten habt (leider wird der verbrauch nur als schätzwert zu ermitteln sein) und außerdem einen anspruch auf ordnungsgemäße installation, versteht sich von selbst. wenn der vermieter sich weigert, bleibt wohl nur der klageweg, denn selbst hand anlegen dürft ihr nicht.
