gefragt von administrator am 30.11.1999
Fristlose Kündigung
Halli hallo,also ich habe seit drei monaten die miete nicht gezahlt und habe nun zum 31.12. schriftlich die fristlose kündigung bekommen.nun wollte ich wissen ob die vermieterin die Räumungsklage vollstrecken kann?könnte es also sein das sie z.B. nächste woche mit den möbel packern vor meiner tür steht?habe schon ein wenig im forum rumgeschaut und wenn ich es richtig verstanden habe könnte ich die kündigung unwirksam machen, wenn ich den mietrückstand (wenn ich das geld hätte) zahlen würde?
Gruss Andreas
Antworten
antwort von fin am
Sie können die ausstehenden Mietzahlungen zahlen um zu signalisieren, dass Sie sich vertragsgetreu verhalten werden. Der Vermieter muss dem aber nicht zustimmen, d.h. er kann schriftlich die Weiterführung des Mietverhältnisses verweigern.Eine Räumungsklage muss erst einmal bei Gericht beantragt werden und dann braucht der Vermieter ein Urteil. Das dauert i.d.R. einige Monate.
Die Möbel müßten aber schon Sie selbst packen, denn sonst wird Ihnen dies auch noch in Rechnung gestellt, wenn der Vermieter diese anfordern muss.
antwort von Susanne am
Nochmal in die Kündigung schauen:Hat der Vermieter nur fristlos gekündigt? Oder nicht doch fristlos [b:4ea83]und hilfsweise ordentlich???[/b:4ea83]
antwort von tenant61 am
wenn sich an den rechtlichen bestimmungen in den letzten drei jahren nichts geändert hat, kannst du eine fristlose kündigung noch bis einen monat nach klageerhebung durch [u:bc914]vollständige[/u:bc914] zahlung abwenden, vorausgesetzt, es handelt sich um die erste binnen der letzten zwei jahre. hat der vermieter zusätzlich vorsorglich fristgerecht gekündigt, wirds schwierig. aber auch dann droht dir keinesfalls nächste woche der gerichtsvollzieher. bis es zur räumungsvollstreckung kommt, vergehen idr mehrere monate, also mehr als ausreichend zeit, um sich wenn nötig um eine neue wohnung zu bemühen.
antwort von Andreas20 am
danke ihr habt mir wirklich geholfen, also kann ich in "ruhe" nach einer neuen wohnung suchen.danke nochmal
