hat diese Frage am gestellt
fin
Sie können die ausstehenden Mietzahlungen zahlen um zu signalisieren, dass Sie sich vertragsgetreu verhalten werden. Der Vermieter muss dem aber nicht zustimmen, d.h. er kann schriftlich die Weiterführung des Mietverhältnisses verweigern.
Eine Räumungsklage muss erst einmal bei Gericht beantragt werden und dann braucht der Vermieter ein Urteil. Das dauert i.d.R. einige Monate.
Die Möbel müßten aber schon Sie selbst packen, denn sonst wird Ihnen dies auch noch in Rechnung gestellt, wenn der Vermieter diese anfordern muss.
Susanne
Nochmal in die Kündigung schauen:
Hat der Vermieter nur fristlos gekündigt? Oder nicht doch fristlos und hilfsweise ordentlich???[/b:4ea83]
tenant61
wenn sich an den rechtlichen bestimmungen in den letzten drei jahren nichts geändert hat, kannst du eine fristlose kündigung noch bis einen monat nach klageerhebung durch vollständige[/u:bc914] zahlung abwenden, vorausgesetzt, es handelt sich um die erste binnen der letzten zwei jahre. hat der vermieter zusätzlich vorsorglich fristgerecht gekündigt, wirds schwierig. aber auch dann droht dir keinesfalls nächste woche der gerichtsvollzieher. bis es zur räumungsvollstreckung kommt, vergehen idr mehrere monate, also mehr als ausreichend zeit, um sich wenn nötig um eine neue wohnung zu bemühen.
Andreas20
danke ihr habt mir wirklich geholfen, also kann ich in "ruhe" nach einer neuen wohnung suchen.danke nochmal
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