gefragt von administrator am 30.11.1999

Abzug von der Kaution trotz Ersatzleistung

Hallo,

ich hatte im September Wohnungsuebergabe, dabei wurde ein Haarriss am Waschbecken bemaengelt. Meine Versicherung hat den Schaden bezahlt, allerdings nicht die kompletten Kosten, sondern etwas abgezogen weil das Waschbecken schon einige Jahre alt war.

Jetzt will mein Ex-Vermieter mir die fehlende Summen von dem bezahlten Betrag meiner Versicherung und dem Neukauf von der Kaution abziehen.

Ist das rechtens - ich denke das ist doch wie beim KFZ ich wuerde fuer ein Auto auch nicht den Neupreis bekommen wenn der Wagen schon 5 Jahre alt ist.

Gibt es darueber Urteile???

Vielen Dank und liebe Gruesse

Isi
Stichwörter: abzug + ersatzleistung + kaution + trotz

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