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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo zusammen,

mein Vermieter hat mir im Dezember 2005 meine Nebenkostenabrechnung für 2003 und 2004 (Auszug erfolgt am 15. September 2004) zukommen lassen. Was ich bisher hier im Forum nachlesen konnte ist, dass die NK-Abrechnung für 2003 verjährt ist.
Nun ist es aber so, dass der Vermieter entsprechend dem Kalenderjahr abrechnet und die Heizungsablesung durch die Firma KALORIMETA jedoch jeweils vom 01.06.2003 - 31.05.2004 und vom 01.06.2004 - 15.09.2004 erfolgt.
Meine Frage:
Ist die erste Abrechnung der Firma KALORIMETA vom 01.06.2003 - 31.05.2004 am 01.06.2005 verjährt, da die 12 Monate um sind oder gibt es da eine andere Regelung???

Danke für Eure Hilfe und allen ein frohes neues Jahr !!!
Stichwörter: verschiedene + ablesezeiträume + nk + nu

2 Kommentare zu „Verschiedene Ablesezeiträume in NK. Und nu ???”

Susanne Experte!

Die Abrechnung des VM ist ausschlaggebend, er muss die Rechnungen von anderen dem Wirtschaftsjahr zuordnen, in dem die Kosten angefallen sind.

Die Rechnungen der Firma gehen ja an den Vermieter und nicht an den Mieter. Der Vermieter muss dann für seine Kalenderjährliche Abrechnung die Kosten dem jeweiligen Kalenderjahr zuordnen.
Demnach müssten von der ersten Abrechnung 7/12 der Kosten in die Abrechnung 2003 einfliessen, die anderen 5/12 in die Abrechnung 2004.
Achtung: Firmen mit verwalterischen Tätigkeiten sind rechtlich gesehen der Erfüllungsgehilfe des Vermieters, d.h. Verspätungen, die in der Arbeit der Firmen begründet sich, hat auch der Vermieter zu verantworten.
Sollte also der Vermieter die verspätete Abrechnung auf die Firma schieben wollen, sollte dem schnell ein Riegel vorgeschoben werden, die Nachforderung kann nicht mehr erhoben werden.

Oliver007

Hallo Susanne,

vielen Dank für die schnelle und kompetente Antwort.

Dann werde ich dies mal durch den Mieterschutzverein "vorantreiben".

Viele Grüße,

Olli007

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