gefragt von administrator am 30.11.1999

[size=18]Ende des Mietverhältnisses[/size]

Hallo zusammen,
Ich habe eine Problem mit meinem ehemaligen Vermieter.
Ich bin Mitte November 2004 aus meiner Wohnung mit einer fristlosen Kündigung meinerseits ausgezogen. Die Wohnung wurde ordnungsgemäß Ende November an den Vermieter übergeben. Es wurde auch ein Übergabeprotokoll erstellt, aus dem ersichtlich ist, das die Wohnung in einwandfreien Zustand übergeben wurde.
Alledings akzeptierte der Vermierter die fristlose Kündigung nicht.
Meine Frage endet automatisch das Mietverhältniss, wenn das Übergabeprotokoll von beiden Seiten unterschrieben worden ist, oder nicht?

Gruss
Kaba
Stichwörter: ende

Antworten

antwort von Susanne am
Nein, das Übergabeprotokoll dokumentiert nur den Zustand der Wohnung.
Wenn der Vermieter die fristlose Kündigung nicht akzeptiert (warum eigentlich) muss er gegen Dich Klage einreichen. Möglicherweise würde der Eingang Deiner "Fristlosen" ind eine "Fristgerechte" umgewandelt und dem VM würden wahrscheinlich 3 MM Schadenersatz zustehen.
Aber nochmal, mit dem Protokoll hat das rein gar nichts zu tun.

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