gefragt von administrator am 30.11.1999

Räumungsurteil bei hohem Alter und Räumungsvollstrecku

Räumungsurteil bei hohem Alter und Räumungsvollstreckungsschutz

AG Koblenz Leitsatz:

Dem Räumungsanspruch wegen Eigenbedarfes für die verheiratete Klägerin mit einem Kind ist stattzugeben, auch wenn der Beklagte sich auf sein hohes Alter (hier 88 Jahre) und seine Gehbehinderung beruft.

Aus den Gründen: Es ist im Einzelfall darauf abzustellen, dass der Umzug das bestehende Leiden nicht verschlimmer würde.Der Beklagte kann hingegen nicht auf eine Heimunterbringung verwiesen werden und eine Ersatzunterbringung verlangen. Dem ist die Klägerin durch die Benennung von Ersatzwohnungen in unmittelbarer Nähe mit Erdgeschoßwohnungen nachgekommen, der Beklagte hingegen hat sich nicht um Ersatzwohnungen bemüht.

AG Koblenz Az. 42 C 4425/94

Antworten

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.

Login
Auch Mietprobleme/-fragen?
Neue Frage stellen
Suche
Alter Zeitmietvertrag
Räumungsurteil gegen Hauptmieter und Untermieter
Alter Teerkleber auf Böden, doch Hausverwaltung leugnet es!
Nebenkostenabrechnung + Alter der Kinder!
Kündigung wirksam trotz hohem Alter des Mieters?