gefragt von administrator am 30.11.1999

Austausch Wärmemengezähler

Hallo zusammen,

ist es rechtens das die Austauschgebühren für die Wärmemengenzähler auf den Mieter umgelegt werden kann, da die Zähler wegen des abgelaufenen Eichzeitraumes (5 Jahre) ausgetauscht werden.

Vielen Dank Robert
Stichwörter: austausch + wärmemengezähler

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