gefragt von administrator am 30.11.1999

Gewerberaum Betriebskostenabrechnung verspäteter Eingang

[b:bbdeb]Gewerberaum Betriebskostenabrechnung verspäteter Eingang?[/b:bbdeb]

Sehr geehrtes Forum,

mit heutigem Tage (03.01.2006) erhielten wir die Betriebs- und Heizkostenabrechnung 2004.

Dem [i:bbdeb]BGB Buch 2 Âbs. 8 Tit. 5 UTit. 2 Kap. 2 UKap. 1 §556 Vereinbarungen über die Miete (§§ 556 - 556b) [/i:bbdeb] ist folgendes zu entnehmen: [quote:bbdeb]...3) ... Die Abrechnung ist dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist ist die Geltendmachung einer Nachforderung durch den Vermieter ausgeschlossen...[/quote:bbdeb]

Gilt dies ebenso für Gewerberäume? :shock:

Antworten

antwort von Klaus Becker am
:?

antwort von Klaus Becker am
:?

antwort von Klaus Becker am
:?

antwort von Klaus Becker am
Owei hier ist mir irgendwie Mist passiert.

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