gefragt von administrator am 30.11.1999
Gewerberaum Betriebskostenabrechnung verspäteter Eingang
[b:bbdeb]Gewerberaum Betriebskostenabrechnung verspäteter Eingang?[/b:bbdeb]Sehr geehrtes Forum,
mit heutigem Tage (03.01.2006) erhielten wir die Betriebs- und Heizkostenabrechnung 2004.
Dem [i:bbdeb]BGB Buch 2 Âbs. 8 Tit. 5 UTit. 2 Kap. 2 UKap. 1 §556 Vereinbarungen über die Miete (§§ 556 - 556b) [/i:bbdeb] ist folgendes zu entnehmen: [quote:bbdeb]...3) ... Die Abrechnung ist dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitzuteilen. Nach Ablauf dieser Frist ist die Geltendmachung einer Nachforderung durch den Vermieter ausgeschlossen...[/quote:bbdeb]
Gilt dies ebenso für Gewerberäume?
Antworten
antwort von Klaus Becker am
antwort von Klaus Becker am
antwort von Klaus Becker am
antwort von Klaus Becker am
Owei hier ist mir irgendwie Mist passiert.
