Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo, ich hätte folgende Frage? Wir haben im Okt. 2005 unsere Mietwohnung gekauft (3 Fam. Haus). Es wurde zu diesem Zeitpunkt auch eine Zwischenablesung durchgeführt (Wasser / Heizung). Wir haben 34/100 des Gesamteigentums erworben (lt. Teilungserklärung). Im Juni 05 wurde der Öltank vollgetankt und von der damaligen Besitzeren zu 100% gezahlt. Letzte Woche habe ich nun eine Rechnung vom Verwalter erhalten ich solle 34/100 des Betrages (Rechnungsdatum Juni 05) an die damalige Besitzerin zahlen. Ist dies rechtens? Wir haben von Juni - Okt. Nebenkosten bezahlt. Bitte um Hilfe, danke.

3 Kommentare zu „Heizölabrechnung nach Wohnungskauf vom Mietwohung”

Susanne Experte!

Ehrlich gesagt kenne ich mich im WEG Recht nicht sehr gut aus, würde aber mit gesundem Menschenverstand wie folgt antworten:

Wenn es sich um den Gesamtbetrag der Rechnung aus Juni 05 handelt-NEIN.
Hier müsste erst ein Abschlag für den Ölverbrauch von Juni bis Oktober vom Rechnungsbetrag abgezogen werden.
Es sei denn, das Öl wird nur zum Heizen verwendet (nicht zur Warmwasserbereitung) und bis Oktober wurde definitiv nicht geheizt.

Von den NK kann das ganz unabhängig sein, diese Rechnung könnte dann natürlich nicht in die NK-Berechnung einfliessen.

gotlob

Hallo danke für die Antwort.
Das Öl wird für Heizung + warmens Brauchwasser verwendet. Wie ist das mit den Nebenkosten (speziell Heizung) im Mietverhältnis, sind dies Vorauszahlungen oder nicht?
Danke.

Susanne Experte!

Wenn es zur Warmwassererzeugung gebraucht wird, wurde ja auch seit Kauf verbraucht.
Normalerweise werden diese Kosten bei einem vermieteten Mehrfamilienhaus nach der Betriebskostenverordnung über die Nebenkosten auf die Mieter umgelegt.
Warum sollt Ihr also nach Eigentumsanteilen bezahlen???
Ein anderer Eigentümer hat vielleicht viel weniger Eigentumsanteile, verbraucht aber wie blöd warmes Wasser und heizt bei offenstehendem Fenstern? Auch bei den Eigentümern muss doch das Öl nach Verbrauch bezahlt werden!

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.