Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Beschlüsse der Eigentümerversammlung oft rechtswidrig

Beschlüsse der Wohnungseigentümerversammlung leiden oft an rechtlichen Mängeln und sind daher anfechtbar. Auch professionelle Hausverwalter setzen sich manchmal über die gesetzlichen Vorgaben hinweg, um sich Zeit und Mühe zu sparen. Den Wohnungseigentümern bleibt oft nur die Möglichkeit, innerhalb eines Monats die Ungültigerklärung bei Gericht zu beantragen. Sonst bleiben auch die rechtswidrigen Beschlüsse wirksam. „wohnen im eigentum e.V.“ drängt auf eine Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und unterstützt Wohnungseigentümer bei der Durchsetzung ihrer Rechte.

Auf der jährlich stattfindenden Eigentümerversammlung entscheiden die Wohnungseigentümer über die Belange der Gemeinschaft. Neben den Beschlüssen über die Finanzen, können weitere Regelungen zu einer Vielzahl von Themen getroffen werden.

Aus der Rechtsberatung weis der Verbraucherschutzverein „wohnen im eigentum“, dass viele Beschlüsse rechtswidrig sind. Das resultiert daraus, dass bereits bei der Einladung oder zu Beginn der Eigentümerversammlung Fehler gemacht werden.

Grundsätzlich kann die Eigentümergemeinschaft nur zu Themen Beschlüsse fassen, die auf der Einladung als Tagesordnungspunkte angekündigt waren. Dadurch soll sichergestellt werden, dass alle Wohnungseigentümer informiert sind, über welche Themen auf der Versammlung gesprochen und abgestimmt wird. Ein Beschluss über einen nicht angekündigten Sachverhalt ist zwingend rechtswidrig.

Häufig trifft die Eigentümerversammlung auch Entscheidungen, obwohl die nach dem Gesetz erforderliche Beschlussfähigkeit nicht vorliegt. Auch professionelle Verwalter machen bewusst oder unbewusst Fehler und führen die Versammlung trotz der fehlenden Beschlussfähigkeit durch. So kann die notwendige Einberufung einer zweiten Eigentümerversammlung zu einem späteren Zeitpunkt, die das Gesetz vorschreibt, umgangen werden. Das spart dem Verwalter viel Zeit und Mühe. Folge dieser Vorgehensweise ist allerdings die zwangsläufige Rechtswidrigkeit aller auf der Versammlung gefassten Beschlüsse.

Auch beim Abstimmungsverhalten gibt es oft Probleme. So stimmen Verwalter oft mit den ihnen übertragenen Stimmen über Themen ab, die sie selbst betreffen, obwohl eine Stimmabgabe dann nicht erfolgen darf. Zum Beispiel darf der Verwalter nicht mit über seine Entlastung oder über seine vorzeitige Abberufung aus wichtigem Grund mitentscheiden. Stimmt er dennoch mit ab, ist der so getroffene Beschluss rechtswidrig.

Die rechtswidrigen Beschlüsse bleiben solange wirksam, wie sie nicht von einem Gericht für ungültig erklärt wurden. Der Antrag auf Ungültigerklärung kann von jedem Wohnungseigentümer gestellt werden. Die Antragstellung muss aber innerhalb einer Frist von einem Monat seit der Beschlussfassung auf der Versammlung erfolgen. „Eile ist also geboten“ so der zuständige Referent Yannis Markmann von „wohnen im eigentum“, „sonst bleiben auch die rechtswidrigen Beschlüsse dauerhaft wirksam.“ Der Verbraucherschutzverein ist bestrebt, für eine Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zu sorgen, und unterstützt Wohnungseigentümer bei der Durchsetzung ihrer Rechte.

0 Kommentare zu „Beschlüsse der Eigentümerversammlung oft rechtswidrig”

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.