gefragt von administrator am 30.11.1999

Formularmäßiger Ausschluss im befristeten Mietverhältnis un

Formularmäßiger Ausschluss im befristeten Mietverhältnis unwirksam

In einem befristeten Mietverhältnis ist für den Mieter üblicherweise eine Kündigung vor Ablauf des Vertrages ausgeschlossen. Wird für diesen Zeitraum eine Untervermietung durch den Vermieter schon im Mietvertrag grundsätzlich ausgeschlossen, stellt dies eine Benachteiligung des Mieters dar. Er hat daher ausnahmsweise die Möglichkeit, das Mietverhältnis aufzukündigen (LG Münster, Urteil vom 13.6.2002).

Antworten

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.

Login
Auch Mietprobleme/-fragen?
Neue Frage stellen
Suche
Am 15.3.2002 wurde mein Mietverhältnis beendet.
befristeten mietvertrag vorzeitig kündigen
Ende Mietverhältnis 31.10.04 - Wann Kautionsrückzahlung?
Ausschluss der ordentlichen Kündigung auch nach 1.6.05?
Kein Ausschluss gesetz Kündigungsfrist