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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Grundstückseigentümer kann Strommasten nicht ohne weiteres entfernen lassen

Zur Verschönerung eines Grundstücks tragen Strommasten nicht unbedingt bei. Für die Energieversorgung der Bevölkerung sind sie allerdings unverzichtbar. Deswegen kann ein Eigentümer ohne triftige Begründung auch nicht erzwingen, dass solch ein „Riese“ von seinem Grund und Boden entfernt wird.
(Oberlandesgericht Koblenz, Aktenzeichen 7 U 1722/01)

Der Fall: Seit 25 Jahren schon erduldete ein Grundstückseigentümer einen Strommast. Doch weil er ein neues Haus bauen wollte, nahm er einen Anlauf, das in seinen Augen hässliche Monstrum loszuwerden. Vor Gericht führte er eine Reihe von Gründen an, warum er das wolle: Es drohe erhöhte Blitzschlaggefahr und Elektrosmog. Außerdem sei ihm der Mast aus ästhetischen Erwägungen nicht länger zumutbar. All das, meinte er, reiche aus, um den Energieversorger zum Einlenken zu zwingen.

Das Urteil: Ein Zivilsenat des Oberlandesgerichts Koblenz wollte sich der Argumentation des Grundbesitzers nicht anschließen. Statt konkreter Gründe habe er nur eine Reihe allgemeiner Befürchtungen vorgebracht. Im Falle des Elektrosmogs fehle es zum Beispiel an klaren Nachweisen für eine mögliche Gesundheitsgefährdung. Tatsächliche unzumutbare Beeinträchtigungen des Eigentümers seien in der Klage nicht zu erkennen, weswegen der Strommast bleiben dürfe.

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