gefragt von administrator am 30.11.1999

Kündigung des Mietvertrags im Studentenwohnheim

Ich wohne in einem Studentenwohnheim und möchte schnellstmöglich ausziehen, da ich auch schon eine neue Wohnung gefunden habe. (Das Zimmer, in dem ich jetz wohne, ist total heruntergekommen, das Bad ist schimmelig und die Hausverwaltung kümmert sich um nichts!)

Da ich dachte, ich habe eine 3 monatige Kündigungsfrist wie in jeder anderen Wohnung auch. In meinem Mietvertrag steht aber, dass nur drei Monate vor Semesterende gekündigt werden kann, sprich nur zu zwei Terminem im Jahr. Es ist jedoch kein Zeitvertrag!

Die Begründung meines Verwalters war folgende: In Wohnheimen sei dass alles anders geregelt, ich könne mich gerne auf das BGB beziehen, dass gelte jedoch in diesem Fall nicht???

Meine Frage, kann dass denn wirklich sein? Wieso sollten hier andere Regeln gelten? Kann mir da jemand helfen?

Grüße
Sabrina

Antworten

antwort von Susanne am
Hallo Sabrina,

habe einen ähnlichen Fall online gefunden:

[url:17ecc]http://www.frag-einen-anwalt.de/K%C3%BCndigung-Studentenwohnheim__f170.html[/url:17ecc]

Leider kenne ich mich mit den Besonderheiten der Mietverträge für Studentenwohnheime nicht so gut aus, finde aber den Link sehr aussagefähig.

antwort von Sabrina am
Hallo!
Danke für den Link, hat er mich doch ein kleinwenig weitergebracht. Ich frage mich jedoch, ob diese Regelung mit dem Kündigungstermin nur zum Semsterende nur in Wohnheimen mit einem Zeitmitvertrag gilt.

Ein Zeitmitvertrag würde doch heißen, in meinem Vertrag steht ein Endtermin drin und ich müsste zu jedem Semester einen neuen Vertrag unterschreiben oder?

Wenn ich jedoch einen "normalen" Mitvertrag habe, in dem keine Datum als Ende des Mietvertrages festgelegt ist, müssten doch die gleichen gesetzlichen Kündigungsfristen gelten wie in jeder anderen Wohnung (sprich nicht in einem Wohnheim) auch?

Beibt die Frage, wie erkläre ich das einem sturen Vermieter, der da ganz anderer Ansicht ist?

:?:

antwort von Susanne am
Da hilft nur ein Rechtsanwalt, der sich auskennt.
1. kann er Deine Fragen rechtsverbindlich beantworten und Dir 2. beim Vermieterproblem weiterhelfen.

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