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Besinnliche Belästigung - Wenn die Feiertage zum Albtraum werden

ARAG gibt Ratschläge, was man tun kann, wenn man sich von der weihnachtlichen Vorfreude des Nachbarn allzu sehr gestört fühlt.

Es weihnachtet schon heftig in den Prospekten und Schaufenstern von Warenhäusern und Baumärkten. Vor allem beim elektrischen Adventsschmuck ist die Phantasie der Hersteller grenzenlos. Da blinkt und leuchtet es, was die Steckdosen hergeben. Was der eine schön findet, ist für den anderen eine echte Zumutung. Und still und heilig sind die Nächte auch
nicht mehr, wenn ununterbrochen "Oh, du fröhliche" aus der Nachbarwohnung dröhnt. Was kann man also tun, wenn das nachbarliche Weihnachtsgebaren so gar nicht mit dem eigenen übereinstimmt?

Lichternetz, zweihundert Birnen, mit Lauflicht und Wasserfall-Effekt. Beleuchtete Bäumchen, farblich sortiert. Riesen-Schneemann, aufblasbar, zwei Meter vierzig hoch - wem soviel beleuchtete Baumarkt-Besinnlichkeit von allen Seiten ins Wohnzimmer strahlt, der könnte schon mal auf die Idee kommen, den Nachbarn einfach die Stecker rauszuziehen: Weihnachten unplugged. Doch das ist weder freundlich noch erlaubt. Zwar sieht manche
Festbeleuchtung im wahrsten Sinne des Wortes verboten aus. Doch für Verletzungen
des guten Geschmacks sind unsere Gerichte normalerweise nicht zuständig.

Zwar kann auch Licht nach Auskunft der ARAG Experten zu den so genannten Immissionen gehören, die für Nachbarn eine Belästigung darstellen, genauso wie Lärm oder Rauch. Nur: Mit ein paar Lichterketten - und seien sie noch so hässlich - wird die Grenze der Zumutbarkeit in aller Regel wohl nicht überschritten. Dazu müsste schon ein Halogen-Scheinwerfer des Nachbarn direkt in das eigene Schlafzimmer leuchten.

Anders sieht es aus, wenn weihnachtliche Aktivitäten in handfeste Lärmbelästigung ausarten. Wer den neuen Schwingschleifer und den Schlagbohrhammer noch an den Weihnachtstagen gründlich ausprobiert, riskiert ganz schnell Ärger mit den Nachbarn.

An Feiertagen müssen Mieter und Hausbesitzer besonders Rücksicht nehmen und Lärm grundsätzlich vermeiden, wenn andere sich dadurch gestört fühlen könnten. Das gilt natürlich ganz besonders zu Weihnachten, das von vielen ja gerade als ein Fest der Ruhe und Besinnlichkeit verstanden wird. Heiligabend ist zwar kein Feiertag, aber man muss natürlich ab 22 Uhr die ganz normale Nachtruhe einhalten. Das sollte man besonders dann nicht vergessen, wenn man den Heiligabend nicht als Familien-Bescherung feiert, sondern die große Weihnachts-Party mit Freunden steigen lässt.

Mehr Verständnis für lautstarkes Feiern wird man am ehesten zu Silvester von seinen Nachbarn erwarten können. Unter Umständen droht da allerdings anderes Ungemach. Nämlich wenn ein Party-Gast sich als Feuerwerker betätigt und dabei Schaden anrichtet.

Wenn sich zum Beispiel eine Silvester-Rakete in die Wohnung des Nachbarn verirrt und dort einen Vorhang in Brand setzt, dann ist der Schadenersatzanspruch des Nachbarn laut ARAG Experten durch die Privat-Haftpflichtversicherung des Verursachers gedeckt. Wichtig ist aber
auch eine Hausratversicherung für den Fall, dass der Schuldige nicht mehr festzustellen ist.

Wer alle Feiertage ohne große nervliche, leibliche und materielle Schäden überstanden hat, wird sich über eines ganz besonders freuen: Nur noch 51 Wochen bis Weihnachten!
Stichwörter: feiertage + albtraum

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