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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Hallo,

bin ganz neu hier und habe folgende(s) Problem(e).

Ich habe seit geraumer Zeit feuchte Wände, die durch den Balkon kamen. Nun wurde der Balkon im Oktober erneuert, neuer Estrich und Belag. Leider wurde das Gefälle wieder Richtung Hauswand angelegt. Jetzt läuft das Wasser garnicht mehr ab, es steht in pfützen an der Wand.

Vermieter wurde informiert, kam in die Wohnung und meinte wäre ja alles nicht so schlimm. Der Laminat an der Balkontür hat schon immer breiter werdende Ritzen! Er wollte mir auch erzählen, dass die braunen Flecken an den Wänden ein gutes Zeichen sind, da die Wände wieder abtrocknen...... ohne Worte!

So, ich habe vor 4 Wochen mit 3 monatiger Kündigungsfrist gekündigt und mache mir jetzt Sorgen wegen der Wohnungsübergabe. Die Wohnung wurde mit Laminat gemietet (allerdings vom Vormieter übernommen).

- Muß ich den beim Auszuge rausreissen?
- Was passiert, wenn ich es nicht tue? Schließlich ist durch bauliche Mängel der Schaden erst entstanden.
- Weiterhin habe ich eine Küchenzeile in der Wohnung, die ich nciht mitnehmen kann. Da sich so etwas schwer verkaufen läßt und ich keine Nachmieter stelle, mmüßte ich die im Zweifelsfall auch in der Wohnung halten.

Sorry, sind Fragen über Fragen.

Freue mich auf Beiträge!!!
Stichwörter: gekündigt + laminat + wasserschaden + whg

3 Kommentare zu „Wasserschaden Laminat, Whg. schon gekündigt”

Zausel

Hi Fin,

danke für den Beitrag. Den Laminat habe ich für kleines Entgeld vom Vormieter übernommen. Der Mietvertrag sagt, dass alle Bodenbeläge bei Auszug raus müssen. Deshalb meine frage / meine Bedenken.

Andererseits habe ich die Übergabe nicht mit dem Vermieter, sondern mit dem Vormieter gemacht, d.h. ich habe die Wohnung ja eigentlich mit Laminat übernommen und würde sie im eben im gleichen Zustand übergeben, oder ????

Susanne Experte!

Nein, denn offensichtlich ist doch im Mietvertrag alles geregelt.
Der Vermieter hat bei Einbauten ein Recht auf Rückbau, selbst wenn vertraglich nicht festgelegt. Da Sie das Laminat vom Vormieter übernommen haben, ist es Ihr Eigentum, dass Sie nach Auszug mitnehmen können. Gleichzeitig ist in Ihrer Vereinbarung mit dem Vermieter (Mietvertrag) festgelegt, dass er es nicht übernehmen möchte und Sie es demnach bei Auszug ausbauen.

Tomas

Hallo,
und nicht vergessen - die Türen dürften wg. des Laminats gekürzt sein. Das bedeudet - der Vermieter / Eigentümer hat Anspruch auf Ersatz.
Beim nächsten Wohnungswechsel vorher schlau machen und alles, jede kleine Macke und Besonderheit, schriftlich fixieren.
Leider, aber ich habe auch schon Lehrgeld bezahlt.
Gruß
Tomas

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