Modernisierung / Duldung
administrator 
hat diese Frage am gestellt
Modernisierung / Duldung
Der Mieter muss Modernisierungsarbeiten dulden und kann sie nicht gemäß § 554 Absatz 2 BGB als unzumutbare Härte ablehnen, wenn mit diesen Maßnahmen nur der ortsübliche Wohnungsstandard hergestellt wird. (AG Berlin Mitte, Az. 20 C 11/04, aus: GE 2004, S. 1234)