gefragt von administrator am 30.11.1999

Modernisierung / Architektenhonorar

Modernisierung / Architektenhonorar

muss für Planung und Durchführung ein Architekt eingeschaltet werden, darf das Honorar den Modernisierungskosten zugeschlagen und auf die Mieter umgelegt werden. (LG Berlin, Az. 64 S 265/00, aus: GE 2001, S. 59)

Antworten

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.

Login
Auch Mietprobleme/-fragen?
Neue Frage stellen
Suche
Wasseruhreneinbau; Modernisierung? Mieterhöhung?
Modernisierung; Checkliste
Mietvertrag DDR, Modernisierung
Instandhaltung - Instandsetzung - Modernisierung
Modernisierung