gefragt von administrator am 30.11.1999
Modernisierung / Architektenhonorar
Modernisierung / Architektenhonorarmuss für Planung und Durchführung ein Architekt eingeschaltet werden, darf das Honorar den Modernisierungskosten zugeschlagen und auf die Mieter umgelegt werden. (LG Berlin, Az. 64 S 265/00, aus: GE 2001, S. 59)
