gefragt von administrator am 30.11.1999

Modernisierungsmaßnahme: Wärmedämmung

Modernisierungsmaßnahme: Wärmedämmung

Werden Maßnahmen zur Wärmedämmung durchgeführt und wegen der Einsparung an Heizkosten als Modernisierung auf die Mieten umgelegt, muss der Vermieter in der Mieterhöhung durch eine Wärmebedarfsberechnung darlegen, in welchem Umfang Heizenergie und Heizkosten eingespart werden. (KG Berlin, Az. 8 Re-Miet 6159/00, aus: MM 10/2000, S. 35; LG Berlin, Az. 64 S 1/00, aus: GE 1/01, S. 58)

Eine umlagefähige Modernisierung liegt vor, wenn die Energieeinsparung durch Wärmedämmung wenigstens 10 % der Heizenergie beträgt. (LG Berlin, GE 89, 41; GE 97, 1473, aus: MM 11/00, S. 9)

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