Ratten
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Ratten
Ratten an den Mülltonnen rechtfertigen eine Mietminderung von 2 %. (LG Berlin, Az. 64 S 356/98, aus: GE 2000, S. 345)
Sind ständig Ratten auf dem Hof und deswegen schon Rattenfallen aufgestellt, kann die Miete um 10 % gemindert werden. (AG Aachen, Az. 5 C/00, aus: WM 2000, S. 379)