gefragt von administrator am 30.11.1999
Gegensprechanlage
GegensprechanlageFunktioniert die Gegensprechanlage nicht, kann die Miete um 2 % gemindert werden (LG Berlin, Az. 64 S 356/98, aus: GE 2000, S. 345). Laut Urteil eines Amtsgerichts in Rostock sogar um 5 %. (Az. 41 C 183/98, aus: WM 1/99, S. 64)
