gefragt von administrator am 30.11.1999

Fußboden

Fußboden

Ist der Fußboden derart verformt, dass die Dielen in der Zimmermitte gegenüber ihrer Befestigung an der Wand um 5 cm abgesackt sind, liegt ein Mangel vor, der vom Vermieter beseitigt werden muss und bei Nichtinstandsetzung eine Mietminderung rechtfertigen würde. (AG Berlin Schöneberg, Az. 103 C 207/99, aus: MM 9/01, S. 46)

Lässt der Mieter auf eigene Kosten einen Kunststoffboden verlegen, obwohl der Vermieter sich verpflichtet hat, den alten Nadelfilzboden auszuwechseln, so kann der Mieter keine Minderung geltend machen, wenn die von ihm beauftragte Firma mangelhaft arbeitet, indem sie auf den alten Nadelfilz der neuen Kunststoffboden verlegt, obwohl infolge Nässeeinbruch der Teppichboden noch feucht war. Das gilt auch, wenn die beauftragte Firma bei anderen Mietobjekten für den Vermieter tätig ist. (KG Berlin, Az. 12 U 310/03, aus: GE 2004, S. 1393)

Knarrende Dielen und knarrender Parkett im Altbau sind verkehrsüblicher Standard und rechtfertigen keine Mietminderung, wenn die Wohnung nicht als saniert und modernisiert vermietet wurde. Auch kann keine Instandsetzung verlangt werden. (BGH, Az. VIII ZR 281/03, aus: GE 2004, S. 1091)
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