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Elektrik

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Elektrik

Ist eine Steckdose lose, kann die Miete um 0,5 % gemindert werden. LG Berlin, Az. 64 S 334/03, aus: WM 2004, S. 234)

Ist die Elektrik vollständig wegen eines Kabelbrands ausgefallen, den der Mieter nicht zu vertreten hat, kann die Miete um 100 % gemindert werden. (AG Berlin Neukölln, aus: MM 1988, S. 151)

Sind Elektro-, Heizungs-, Gas- und Wasserinstallationen nicht fertiggestellt, braucht keine Miete gezahlt zu werden. (OLG Rostock, Az. 3 U 23/01)

Wurde die Mietwohnung im Altbau nicht als "saniert" oder "modernisiert" vermietet, müssen die Elektroleitungen auch nicht dem technisch neuesten Stand entsprechen. Ein Grund zur Minderung liegt nicht vor. (LG Berlin, Az. 64 S 103/03, aus: GE 2003, S. 1331) Ebenso wenig ein Anspruch auf Modernisierung der Elektroanlage nach heutigem Standard. (BGH, Az. VIII ZR 281/03, aus: GE 2004, S. 1091)
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