gefragt von administrator am 30.11.1999

Einbruch

Einbruch

Auch wenn öfter in die Mieträume eingebrochen wurde (hier: viermal in zwei Jahren), hat der Mieter noch kein Minderungsrecht. (OLG Düsseldorf, Az. 10 U 12/01, aus: GE 2002, S. 1058)
Stichwörter: einbruch

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