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Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Bauarbeiten im eigenen Mietshaus

Werden im eigenen Mietshaus umfangreiche Bauarbeiten vorgenommen wie Aufstockung mit weiteren Etagen, deswegen Austausch des Fahrstuhls, Abschleifen des Fußbodens im Treppenhaus und Austausch des Treppengeländers, Ersatz der Decke im Hauseingang, Verdunkelung durch Gerüst und Plane vor dem Haus, und das alles über einen Zeitraum von 13 Monaten, ist eine Mietminderung der Bruttokaltmiete von 20 % gerechtfertigt. Das gilt auch, wenn die Lärm- und Geräuschbeeinträchtigung nicht zu jeder Stunde an jedem Tag stattfindet. (KG Berlin, Az. 8 U 5875/98, aus: GE 2001, S. 620)
Stichwörter: bauarbeiten + eigenen + mietshaus

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