gefragt von administrator am 30.11.1999

Badewanne

Badewanne

Kann die Badewanne bzw. Dusche infolge Funktionsuntüchtigkeit überhaupt nicht benutzt werden, ist eine Minderung bis 30 % angemessen. (AG Köln, aus: WM 1998, S. 690)

Sind die Armaturen der Badewanne verkalkt, "blitzen" nicht mehr und sind mit herkömmlichen Reinigungsmitteln auch nicht sauber zu bekommen, kann die Miete um 2 % gemindert werden. (LG Berlin, Az. 64 S 334/03, aus: WM 2004, S. 234)
Stichwörter: badewanne

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