gefragt von administrator am 30.11.1999

Taubenplage auf dem Balkon

Wir haben seit 2 Jahren, auf den Balkonen von Leerwohnungen, eine Taubenplage.
Die HV hat nun auch die betreffenden Balkone säubern lassen und mit Netze gesichert.

Nun ziehen die Tierchen aber auf die nächsten Balkone, wo die Wohnungen zwar bewohnt, jedoch die Mieter nie anwesend sind, da sie z.b. bei ihren Partner wohnen.

Muß die HV auch dieses Balkone gegen Tauben schützen, oder ist der Mieter dafür zuständig?
Stichwörter: balkon + taubenplage

Antworten

antwort von FischkoppStuttgart am
Die HV muss es klären.

Es wird aber leider sehr wahrscheinlich auf ihrer Nebenkostenabrechnung auftauchen.

antwort von administrator am
erst mal danke für die Antwort :)

aber noch eine frage, wie auf der Nebenkostenabrechnung? Etwa zu Lasten aller Mieter?

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