Gartenpflege:
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Gartenpflege:
Ein Mieter muss den Garten nur pflegen, wenn dies vertraglich vereinbart ist oder sich aus den Umständen ergibt (Miete eines Einfamilienhauses). der Mieter hat nur einfache arbeiten zu übernehmen, Rasen mähen, Unkraut jäten. Das Beschneiden der Bäume aber ist Sache des Vermieters. LG Detmold (AZ: 2 S 180/88).
Einem Nachbarn kann nicht vorgeschrieben werden, wie er seinen Garten pflegt. Hier zielte die Klage darauf ab, dem Nachbarn zu untersagen, Chemie zur Schädlingsbekämpfung einzusetzen. Oberlandesgericht Köln (AZ: 12 U 40/93)
Bei Rasenmähern gilt allgemein in vielen Gemeinden: Nur an Werktagen und von 7 bis 19 Uhr mähen, besonders leise Geräte (unter 88 dB) dürfen bis 22 Uhr eingesetzt werden. Motor-Rasenmäher dürfen an Sonn- und Feiertagen und auch werktags von 19 Uhr bis 07 Uhr nicht verwendet werden - OLG Düsseldorf (AZ: 5 Ss OWi 149/95).
Obst:
Ist der Garten vermietet, so gehört das Obst dem Mieter. Amtsgericht Leverkusen (AZ: 28 C 277/93).
Sonstiges Obst gehört grundsätzlich dem Eigentümer des Baumes, auch wenn ein Ast auf Ihr Grundstück herüberhängt. Nur wenn das Obst herunterfällt, gehört es Ihnen - schütteln ist aber verboten !!
Hecken, Bäume, Laub:
Gartenbesitzer können nicht verlangen, dass Nachbarn ihre Bäume zurückschneiden, um den Laubfall zu verringern. Dieser Grundsatz gilt immer, wenn das Laubvorkommen ortsüblich ist - LG Nürnberg-Fürth (AZ: 13 S 10117/99-09/00). Denn Unkraut und Blätter aus Nachbars Garten müssen grundsätzlich hingenommen werden, gemäß § 906 I BGB. Sie können auch nicht verlangen, dass Ihr Nachbar einen Baum fällt, weil dessen Laub Ihren Gartenteich verschmutzt. LG Düsseldorf (AZ: 9 U 10/95).
Grundstückseigentümer müssen ihre Bäume regelmäßig auf Krankheitsbefall und Standfestigkeit überprüfen, sonst machen sie sich Schadensersatzpflichtig. OLG Nürnberg (AZ: 4 U 1761/95).
Entfernt ein Nachbar unwissentlich eine Hecke an der Grundstücksgrenze, die der Andere vor 20 Jahren gepflanzt hatte, so muss eine neue Hecke angelegt werden. Diese braucht aber nicht so hoch zu sein, wie die ursprüngliche; es reicht auch junges Gewächs. Bundesgerichtshof (AZ: V ZR 25/98).
Bei der Bepflanzung achten Sie auf die Mindestabstände. Diese betragen je nach Größe 0,5 bis 2 Meter. Nur wer diese Mißachtet muss damit rechnen, dass er die Pflanzen zurückschneiden muss, notfalls sogar entfernen. AG Backnang (AZ: 16 W 5/90). Hier empfiehlt sich eine Nachfrage bei der Gemeinde. Wenn Äste herüberhängen (hier 50 cm einer Hecke und 3 m mehrerer Tannen), so muss der Eigentümer der Bäume die Kosten übernehmen, wenn er nach mehrmaliger Aufforderung diese zu kürzen untätig blieb und der Nachbar diese abscheiden ließ. AG Königstein (AZ: 21 C 113/00-11). Keinesfalls dürfen Sie ohne Rücksprache selbst zur Heckenschere greifen, dann machen Sie sich schadensersatzpflichtig. KG Berlin (AZ: 25 U 6860/98). Überhängende Äste dürfen nur abgeschnitten werden, wenn sie eine Gefahr für das eigene Grundstück sind. OLG Köln (AZ: 11 U 6/96).
Als Hausbesitzer oder Mieter sind Sie auch verpflichtet, den Gehweg vor dem Haus von Laub zu befreien. Jedoch wird Ihnen nicht zugemutet, schon um 07.00 Uhr früh nach dem Rechten zu sehen. LG Frankfurt a.M. (AZ: 2/23 O 368/93). Auf öffentlichen Gehwegen müssen Sie besonders acht geben, von Kommunen kann nicht verlangt werden, dass sie diese regelmäßig vom herabfallenden Laub befreien. OLG Frankfurt a.M. (AZ: 1 U 75/95).
Sonstiges:
Eine Wäschespinne darf im Garten aufgestellt werden, es handelt sich hierbei nicht um eine unerlaubte bauliche Veränderung. Oberlandesgericht Zweibrücken (AZ: 3 W 198/99).
Gartenfeste dürfen nur bis 22 Uhr stattfinden, danach in der Wohnung/Haus. LG Frankfurt (AZ: 2/21 O 424/8).
Komposthaufen müssen so angelegt werden, dass eine erhebliche Geruchsbelästigung ausgeschlossen ist. Notfalls bei der Gemeinde nachfragen.
Steht einem Mieter das Alleinnutzungsrecht am Garten zu, so hat auch der Vermieter dort nichts zu suchen (hier Aufstellen einer Wäschespinne). Amtsgericht Brilon (AZ: 2 C 173/00)