Wohnen und leben
Einloggen Registrieren
Werbung
Gast Experte! hat diese Frage gestellt
Wer kann mir helfen?

Ich habe fristgemäß im Dezember 2004 die Nebenkostenabrechnung für 2002-2003 erhalten (wohne erst seit 2002 in der Wohnung). Da sie von der Höhe absolut unverhältnismäßig war (lt. Gutachten Abweichung um etwa 92% des Bundesdurchschnitts) habe ich binnen 14 Tagen Einspruch eingelegt. Den Einspruch habe ich mir von der Hausverwaltung bestätigen lassen. Mitte Januar 2005 habe ich einen Brief von der ISTA bekommen, die festgestellt hat, dass ein Heizungszähler defekt war und die Rechnung deswegen nahezu nur aus Schätzwerten bestand. Das war es. Am 12.12.2005 habe ich nun von der Hausverwaltung ein Schreiben bekommen, die offnen Forderungen aus der Nebenkostenabrechnung 2002-2003 zu tilgen.

Frage: Ist der Anspruch nun verjährt weil ich innerhalb der 12 monatigen Abrechnungsfrist keine neue und korrigierte Abrechnung bekommen habe?

Bitte dringend um Hilfe, da ich nicht im Rechtscutz bin und nicht weiß inwieweit ich klagen kann!
Stichwörter: bitte + hilfe + verjährt

3 Kommentare zu „verjährt oder nicht?! bitte um Hilfe”

Susanne Experte!

Wenn diese Rechnung im Dezember 2004 gekommen ist, ist die Abrechnung für 2002 schon nicht mehr fristgemäss, sondern nur die Abrechnung aus 2003. (Voraussetzung: der Abrechnungszeitraum der Gesamtabrechnung ist immer vom 01.01.-31.12.=Wirtschaftsjahr)
Auf das Schreiben der Hausverwaltung würde ich schriftlich antworten, dass nach §556 Abs. 3 BGB eine Nachzahlung aus der Abrechnung 2002 nicht mehr geltend gemacht werden kann, da diese erst im Dezember 2004 zugestellt wurde. Du hast bereits schriftlich Einspruch erhoben am ...... und bis jetzt keine korrigierte Abrechnung erhalten, daher ist auch hier keinerlei Nachzahlung fällig.
Kommt für den Abrechnungszeitraum 2003 eine korrigierte Abrechnung, ist diese zu zahlen.
Wenn der Fa. Ista nur Schätzwerte vorliegen, aus welchen Grund auch immer, kann man wohl nichts machen. Deshalb die Heizkosten nicht zu zahlen wäre wohl unverhältnismässig.

toni.connective

ok und was ist wenn ich für eine fristgerechte abrechnung einen einspruch eingelegt habe und innerhalb der 12 monatsfrist keine korrigierte rechnung erhalten habe?

toni.connective

also ich habe noch mal genau in die unterlagen gesehen:

am 22.11.2004 habe ich die abrechnung für 2003 bekommen. Hier habe ich der Höhe nach einen Einspruch eingelegt. Frage ist an der Stelle ob der Vermieter dazu verpflichtet ist, innerhalb der regulären 12-monatigen Frist eine korrigierte Rechnung zu stellen, also bis Ende 2004 oder ob es für Korrekturen der Hohe nach (!!) keinerlei Frist einzuhalten hat!?

Lediglich ein Schreiben von der ISTA kam mit dem Hinweis, dass die Rechnung auf Schätzwerten beruht, und dass 1 Lesegerät defekt ausgewechselt werden musste (was im Jahre 2005 stattfand).

Hier noch ein paar Eckdaten: Die Rechnung für 2003 sieht eine Nachzahlung von 1200 EUR vor (bei 76qm) und die von 2004, die letztens kam lediglich 240 EUR.

Bitte nochmals um Hilfe

Antwort schreiben

Nur registrierte Benutzer können auf Beiträge antworten.