gefragt von administrator am 30.11.1999

allgemeine Fragen zu Nebenkosten

Hallo zusammen!
Ich wohne in einem vier Parteien Haus. 2 davon sind Vermieter.

-Laut Mietvertrag zahle ich eine Heizkostenpauschale. Soll aber jetzt -Schornsteinfegerkosten zahlen. Ist das so korrekt?

-Inwiefern darf ich Kopien der Rechnungen verlangen? Der Vermieter billigt
-mir lediglich Einsicht zu.

-Die Vermieter nutzen den Garten alleinig. Ab nächstes Jahr soll die
-Gartenpflege quadratmeteranteillig auf alle Parteien verteilt werden.
-Meine Wohnung ist die grösste im Haus, darf aber den Garten nicht nutzen.
- Ist das korrekt?

-Ist es korrekt, dass der Vermieter in diesem Falle einen X-beliebigen
-dafür engagieren kann. Auch wenn die Arbeiten, von mir selbst ausgeführt
-werden könnten?

Ich wäre sehr dankbar, wenn ihr mir hierbei weiterhelfen könntet.

lg
Maeckesje
Stichwörter: allgemeine + fragen + nebenkosten

Antworten

antwort von Susanne am
Du wohnst offensichtlich in einer Eigentumswohnung. Hier gilt, was im MV mit Deinem Vermieter vereinbart wurde.
Wurde insgesamt eine Pauschale vereinbart? Wurden Nebenkostenvorauszahlung vereinbart? Bei Vorauszahlung: Sind im Mietvertrag die einzelnen NK-Positionen aufgezählt oder verweist der MV auf §27 der II. Berechnungsverordnung oder auf die Betriebskostenverordnung?

Schornsteinfeger; Ja bei Vorauszahlung, wenn die Position im MV aufgezählt wird oder auf o.g. Verordnungen verwiesen wird.
Wenn der VM Einsicht zubilligt, ist das ausreichend, wenn der VM in der Nähe wohnt.
Möglicherweise kann Ihr Eigentümer die Gartenpflegekosten nicht auf Sie umlegen, Begründung wie bei Schornsteinfeger, allerdings ist das immer unabhängig von der Nutzung.
Der VM darf eine Firma engagieren, wenn Voraussetzungen wie o.g.

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