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Susanne
Natürlich muss er sich den Schadenersatz beim Verursacher holen! Zur Not müsst Ihr zum Anwalt, damit der Eure Kaution einklagt! Das würde ich dem Vermieter aber vorher schriftlich androhen und ihm mitteilen, dass er in diesem Fall auch diese Kosten zu tragen hat, da er die Kaution ungerechtfertigt einbehält.
mfk
Vielen Dank für die Antwort! Gibt es dazu evtl. Gerichtsurteile oder Paragraphen, die das belegen?
Nochmals vielen Dank!
MfG
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